hallo liebe kenner,
frage:
kann man in einem Mietrechtsprozess als anwalt den gegenstandswert einer außergerichtlichen kündigung mit dreijahreswert statt dem jahres wert bemessen? Es wurde auf räumung und herrausgabe der mietsache geklagt.
eine antwort mit nachweis wäre sehr schön.
danke
Ja, der dreifache Streitwert wird dann angesetzt, wenn es sich um ein befristetes Mietverhältnis (vor allem im gewerblichen Mietrecht) handelt, bei dem die Laufzeit eigentlich noch länger als ein Jahr wäre. In diesen Fällen kann der Streitwert bis zum 3fachen der Jahresmiete gehen.
Ansonsten ist der Streitwert die Höhe einer Jahresmiete (§ 41 GKG).
Klagt der Anwalt zusätzlich auch noch Miete ein, kann sich der Streitwert gleichfalls erhöhen.