Garagenmietvertrag mit nur 3 Wo Frist kündigen?

Hallo ihr,

folgende Annahme:

Man mietet sich eine Garage, um darin Baumaterialien, Maschinen, Winterreifen usw. zu lagern, nutzt diese gut 2 Jahre.

Plötzlich käme eine Künigung, geschrieben am 4.1., am 12.1. in den Hausbriefkasten des Mieters geworfen. Kompletträumung bis 31.1.

Der Vermieter würde schreiben, verbleibende Materialien und Werkzeuge würde er nach dem 31.1. als sein Eigentum, als Schenkung betrachten, sie gingen in sein Eigentum über.

Wäre das nicht ne Lachnummer? Wären nicht auch mindestens 4 Wochen zur Räumung in Ordnung?

Ich bin gespannt auf eure Meinung.

Liebe Grüße Uta

Hallo,

wenn die Garage gemietet ist, wird es doch einen MV geben?
Was sollen wir denn annehmen, was zu der Kündigungsfrist dort vereinbart worden ist?

Gruß Stiefel

Hallo Stiefel,

auf dem Land findet so was durchaus auch mal mündlich statt. Es geht ja nicht um eine Wohnung und die Räumung an sich ist ja nicht das Problem.

Was mich schon stört, ist die Art und Weise. Oder gibt es irgendwo: Wenn nichts schriftliches vereinbart ist, gelten 14 Tage…??

Oder was meinst du zum: Bitte vergesst was, es ist dann meins :wink:) Das meine ich aber wirklich nur als Spaß, aber der Gedanke ist mir schon gekommen…

Liebe Grüße Uta

Hallo,

hab mal eben gegoolt, da ich das auch nicht wusste:

„Eine Garage, die unabhängig von Wohnräumen vermietet wird, fällt unter die Regelungen der Geschäftsraummiete. Das Gesetz sieht hier grundsätzlich folgende Regelung der Kündigungsfrist vor: Gekündigt werden kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, also z.B. Kündigung spätestens am dritten Werktag des Juli zum Ende September.
Anders als bei der Wohnraummiete kann hier jedoch durch Vereinbarung in jeglicher Hinsicht problemlos von den gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden. So kann für Garagen sowohl eine kürzere als auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, es können unterschiedliche Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sowie andere Kündigungstermine individuell festgelegt werden.“

Gruß Stiefel

Hallo,

hab mal eben gegoolt, da ich das auch nicht wusste:

Danke dir. Mit der Googelei muss ich mich wohl auch mal beschäftigen…

Gekündigt werden kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf :des übernächsten Monats, also z.B. Kündigung spätestens am dritten :Werktag des Juli zum Ende September.

Nun bin ich aber gespannt, was der Vermieter darauf sagt…

Ein herzliches Dankeschön und einen schönen Tag noch!
Uta

Bei einem Vermieter, der ankündigt, sich fremde Ware anzueignen, würde ich vorsorglich das Schloss austauschen und erst zur Übergabe wieder das alte Schloss einsetzen (bzw. wenn fertig geräumt ist).

Hi,

folgende Annahme:

Man mietet sich eine Garage, um darin Baumaterialien,
Maschinen, Winterreifen usw. zu lagern, nutzt diese gut 2
Jahre.

Plötzlich käme eine Künigung, geschrieben am 4.1., am 12.1. in
den Hausbriefkasten des Mieters geworfen. Kompletträumung bis
31.1.

folgende Bestimmungen aus dem BGB sollten gelten:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__542.html und dann dies:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__580a.html (es kommt entscheidend darauf an, in welchen Zeiträumen die Miete gezahlt wird)

Der Vermieter würde schreiben, verbleibende Materialien und
Werkzeuge würde er nach dem 31.1. als sein Eigentum, als
Schenkung betrachten, sie gingen in sein Eigentum über.

Wäre das nicht ne Lachnummer?

Du hast völlig recht, das ist echt eine Lachnummer. So weit kommt es noch, daß ich mir mit einer einfachen und einseitigen Erklärung zwangsweise was schenken lassen kann…

Gruß Stefan

Hallo,

Der Vermieter würde schreiben, verbleibende Materialien und
Werkzeuge würde er nach dem 31.1. als sein Eigentum, als
Schenkung betrachten, sie gingen in sein Eigentum über.

Wäre das nicht ne Lachnummer?

Du hast völlig recht, das ist echt eine Lachnummer. So weit
kommt es noch, daß ich mir mit einer einfachen und einseitigen
Erklärung zwangsweise was schenken lassen kann…

Lachnummer? Sicher.

Da will also der Vermieter unbedingt und absolut freiwillig (!) am dort gelagerteten Müll Eigentum erwerben: Was, wenn der Mieter erst sauber ausräumt und dann dort Kanister mit Altöl, alte Autobatterien, abgefahrene Autoreifen, eingetrocknete Lacke etc. pp. reinstellt?
Dann würde dem Vermieter das Lachen vergehen.

Ein Schelm der solches denkt… :wink:

Grüße von
Tinchen