Mieter M zieht in eine Wohngemeinschaft mit 2 anderen Personen und erhält vom Vermieter V einen Mietvertrag zugesandt.
Mieter M, sowie seine beiden anderen Mitmieter unterschreiben den Vertrag nicht und senden diesen auch nicht zurück, wohnen dennoch weiterhin in der Wohnung und zahlen regelmäßig und pünktlich Miete.
Besteht trotz des noch nicht unterschriebenen Mietvertrages für M und V eine Kündigungsfrist ?
Hallo (wir bemühen uns immer um zumindest rudimentäre Höflichkeitsformen),
Besteht trotz des noch nicht unterschriebenen Mietvertrages
für M und V eine Kündigungsfrist ?
ja, es besteht eine Kündigungsfrist. Für den Fall, das keine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und VM geschlossen wird, gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Wohngemeinschaften gibt es einige Besonderheiten zu beachten, da ja mehrere Mieter eine Wohnung bewohnen. Insbesondere was Einzel- bzw. Gesamtkündigungen betrifft könnte es in diesem Fall zu Problemen kommen.
Der Vertrag ist dazu da, eigene/individuelle Regelungen zu treffen. Wird ein solcher Vertrag nicht unterschrieben, entfaltet er keine Wirkung. Dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt und uns soooo viele Gesetze an die Hand gegeben, die dann eben an dieser Stelle wirken. Und übrigens auch mündliche Absprachen sind bindend!!! Nur dann stellt sich das Beweis-Problem.
entschuldige bitte, warum schreist du mich an? Habe ich irgendwas anderes gesagt?
Wenn ein Vertrag aus irgendeinem Grund nichtig wird oder sonstwie nur mündlich zustande kommt, schrieb ich, tritt das Gesetz ein. Die dortigen Bestimmungen gelten, somit auch die dortige Kündigungsfrist.
Der Vertrag ist dazu da, eigene/individuelle Regelungen zu
treffen. Wird ein solcher Vertrag nicht unterschrieben,
entfaltet er keine Wirkung. Dafür hat der Gesetzgeber
vorgesorgt und uns soooo viele Gesetze an die Hand gegeben,
die dann eben an dieser Stelle wirken. Und übrigens auch
mündliche Absprachen sind bindend!!! Nur dann stellt sich das
Beweis-Problem.
Ebend. Wir sind uns also einig. Kein Grund zu schreien also. Wolltest du deinen Beitrag eigentlich an den Ursprungsposter richten? Aber auch dann gibt es keinen Grund sofort laut zu werden.
entschuldige bitte, warum schreist du mich an? Habe ich
irgendwas anderes gesagt?
Sorry, das war nicht an dich gerichtet.
Ebend. Wir sind uns also einig. Kein Grund zu schreien also.
Wolltest du deinen Beitrag eigentlich an den Ursprungsposter
richten?
Ja
Aber auch dann gibt es keinen Grund sofort laut zu
werden.
Hast ja Recht. Nur habe ich privat/beruflich öfter mit Leuten zu tun, die versuchen jede Grenze auszuloten und auf die ihnen vermeintlich zustehende Rechte zu pochen, dass meine Emotionen etwas mit mir durchgegangen sind.
Hast ja Recht. Nur habe ich privat/beruflich öfter mit Leuten
zu tun, die versuchen jede Grenze auszuloten und auf die ihnen
vermeintlich zustehende Rechte zu pochen, dass meine Emotionen
etwas mit mir durchgegangen sind.
War auch nur rein informativ, sofern Mieter M keinen Nachmieter gefunden hätte ( !! ).