Renovierung bei Auszug wegen Verkauf

Hallo, habe folgende Frage: wenn der Mieter aufgrund des Verkaufes des Mietobjektes auszieht, kann es dann recht und billig sein, dass der Vermieter noch die Renovierung vom Mieter verlangt ? Im Mietvetrtrag hat sich der Vermieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Der Passus im Mietvertrag, wonach der Vermieter die fälligen Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses verlangen kann , wurde bei Abschluss des Mietvertrages im Jahr 1999 durchgestrichen. Kann der Mieter bei dem erwähnten Auszug eventuell so frech sein und die hälftigen bis vollen Umzugskosten vom Vermieter verlangen, da dieser doch die Wohnung/ das Haus entmietet besser und teurer verkaufen kann ? Was haltet Ihr davon ? Wisst Ihr, ob es bei Auszug des Mieters wegen Verkauf ein Sonderkündigungsrecht gibt ? Hab im Archiv nichts gefunden

Hallo,

Im Mietvetrtrag hat sich der Vermieter
verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen.

wenn das da so steht, ist es gültig.

Kann der Mieter bei dem erwähnten Auszug
eventuell so frech sein und die hälftigen bis vollen
Umzugskosten vom Vermieter verlangen, da dieser doch die
Wohnung/ das Haus entmietet besser und teurer verkaufen kann ?

Nö, Verkauf ist doch kein Zwang zum Umzug. Im Gegenteil: Verkauf bricht nicht Miete.

Ergo: Der Mieter braucht nicht auszuziehen, nur weil der Vermieter den Verkauf plant. Sollten die beiden sich da irgendwie einigen, ist das Aushandlungssache. Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter renoviert, muss er das auch tun.

Gruß!

Horst

Nö, Verkauf ist doch kein Zwang zum Umzug. Im Gegenteil:
Verkauf bricht nicht Miete.

Ergo: Der Mieter braucht nicht auszuziehen, nur weil der
Vermieter den Verkauf plant. Sollten die beiden sich da
irgendwie einigen, ist das Aushandlungssache.

Hallo,
es wurden schon Mieter ueberredet auszuziehen, mit extra Geld oder weniger Renovierung als im Vertrag stand.
Gruss Helmut