Nochmal Katzenhaltung

Hallo…

spinnen wir folgendes Szenario…
Im Dezember 06 ist Familie X (Besitzer von 2 Katzen) umgezogen in ein Mietshaus mit drei Mietparteien (Familie X bewohnt die Wohnung in der Mitte). Am Anfag dieser Woche sprach die Mieterin über der Familie X sie an, sie hätte ein ganz schwere Katzenallergie und müsste nun mit Cortison behandelt weden wg. starker Bronchitis.
Die Katzen sind ausschließlich in der Wohnung, das Treppenhaus wird regelmäßig und gründlich gereinigt. Nun hat Familie X wir heute Besuch ihres Vermieters bekommen, der von der Nachbarin angerufen wurde.
Eine Tierhaltung ist der Familie X laut Mietvertrag nicht untersagt. Die Familie X hat alles Menschenmöglich getan um der Nachbarin entgegen zu kommen .
Müsste die Familie X sich nun von Ihren Katzen trennen oder ausziehen?

Britta

Hallo

bin weder Arzt noch Fachmann für Allergien, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Mieterin in der Wohnung 1. Stock höher von den Katzen „belästigt“ wird und dadurch eine evtl. bestehende Allergie schlimmer werden kann.
Oder sind die Katzen Freigänger und laufen im Treppenhaus herum? Evtl. liegen sie vor der Wohnungstür der Dame?

Kenne einige Leute mit Allergien auf Hunde oder Katzen, aber dafür muss man zumindest in der Wohnung der Tierhalter sein um Nachteile zu erleiden.

Vielleicht kann die Dame einfach nur keine Katzen leiden?

Evtl. kann der TA weiterhelfen, der müsste eigentlich auch wissen ob es möglich ist, dass eine Allergie verschlimmert wird wenn in der unteren Wohnung Katzen leben.

Gruß

Oder sind die Katzen Freigänger und laufen im Treppenhaus
herum? Evtl. liegen sie vor der Wohnungstür der Dame?

Hallo…

Eben das ist es nicht- die Katzen der Familie X sind ausschließlich in der Wohnung - niemals im Treppenhaus oder ähnliches…

Britta

Hallo

dann würde ich mir keine Sorgen machen.

Kann mir echt nicht vorstellen, dass jemand so empfindlich sein kann.
Selbst wenn - wie in einer anderen Antwort geschrieben - durch Kleidung, an Schuhen etc. eventuell Katzenhaare in den Flur getragen werden können - im Flur hält man sich nicht auf.

Würde mich trotzdem mal beim TA erkundigen.

Gruß

und genau deshalb soll man keine Doppelpostings
schreiben

im Medizinbrett gibt es bereits einen ausführlichen Thread zum Thema (auch juristisch wesentlich besser untermauert als hier, mit Gerichtsurteilen, nicht mit „ich meine“). Außerdem steht da, dass Katzenhaarallergie durchaus so schlimm sein kann.
Und der Thread im Haustierbrett ist genauso nervig, weil nirgends die Info zusammengefasst wird.

Gruß
Elke

hi

dann würde ich mir keine Sorgen machen.

falsch - Katzehaltung KANN verboten werden auch wenn sie vorher definitiv erlaubt war, wenn durch die Haltung der Katze ein Mensch gesundheitlich gefährdet wird

Kann mir echt nicht vorstellen, dass jemand so empfindlich
sein kann.

du bist auch kein Allergiker - ich musste nur MEIN Stockwerk im Büro betreten und vorher bei meinem Pferd gewesen sein, dann kam 10 Minuten später der Anruf meines Kollegen vom Stockwerk drüber, dass er meinetwegen jetzt wieder eine Klinikpackung Papiertaschentücher braucht … zum Glück mochte er mich und mein Pferd und bekam keine asthmatischen Anfälle, aber lästig war es trotzdem (und mir jedesmal sehr peinlich)

Selbst wenn - wie in einer anderen Antwort geschrieben - durch
Kleidung, an Schuhen etc. eventuell Katzenhaare in den Flur
getragen werden können - im Flur hält man sich nicht auf.

?? ja, ne, ist klar - die andere Mieterin oben drüber fliegt aussen am Haus hoch, ja ?? Wenn du dir mal mein Auto und hier meinen Bürostuhl (28 km entfernt von meiner Wohnung) anschaust, kann ich dir zeigen wie WEIT Katzenhaare kommen können, ohne dass die Katze noch drinsteckt … und ich sauge und putze das regelmässig ab - meine wohnugn wird täglich ausgefegt und 1x wöchentlich gesaugt, der kater mindestens (!) 3x täglich gebürstet und im Fellwechsel noch von Hand gerupft …und trotzdem …

Katzenhaare fliegen - und sie fliegen überall hin - auch aufwärts … auch zur Wohnungstür und zum Fenster raus

Würde mich trotzdem mal beim TA erkundigen.

der kennt sich nun mit Allergien bei Menschen und im Mietrecht auch supergut aus ;o)

Gruß H.

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Danke, Hexerl,
… dass gerade Du als Tierhalterin und Nicht-Allergikerin das erzählst.

Ich kann zur rechtlichen Seite nichts sagen und habe mich daher rausgehalten, aber die diversen Postings Richtung „überempfindliche Nachbarin“ sind mir sauer aufgestoßen. Ich habe nämlich auch eine ganz extreme Katzenallergie (obwohl ich Katzen durchaus mag *heul*), mir kann NIEMAND verheimlichen, wenn er eine Katze auch nur gestreichelt hat !

Meine Tochter hat kürzlich bei einer Freundin nicht widerstehen können und deren Katze herumgetragen (und danach die Haare sorgfältig von der Jacke entfernt) - sie mußte es mir nicht „beichten“, ich habe 3 Tage lang geniest und geheult :frowning:

Als wir umgezogen sind, habe ich den Friseur um die Ecke getestet und schon beim Haarewaschen angefangen, zu niesen und zu heulen, ganz schlimm. Habe mehr im Scherz gefragt, ob im Salon eine Katze lebt. Nein, nicht wirklich, nur Nachbars Katze käme ab und zu zu Besuch… Reicht das als Beweis, dass bei einer schweren Allergie wirklich nicht gleich Einbildung vermutet werden sollte ? Katzenhaare (bzw. die Spucke daran) sind leider hochallergen und so leicht, dass sie sich sehr weit verbreiten.

Eine Nachbarin mit Katze würde mich fertigmachen, da müßte ich wohl ausziehen, wobei ich Britta gut verstehen kann, für sie ist es auch nicht leicht. Einer muss gehen - Katze oder Nachbarin, fürchte ich :frowning:

Sternchengeb und Grüße,
Inselchen

Ich bin selbst Katzenfan und weiss daher wie hartnäckig und weiträumig sich Katzenhaare verbreiten.

Gerade bin ich zum Thema auf folgendes Urteil/folgenden Kommentar gestossen - an den Vermieter gerichtet:


Hundehaltung können Sie nicht verbieten

Im letzten Fall Ihres wöchentlichen Newsletters vom „Immobilien-Berater“ verweigerte ein Vermieter seinem Mieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes. Der Mieter, der als Pfleger Demenzkranker tätig ist, benötigte den Hund auch für berufliche Zwecke. Im Mietvertrag war Folgendes geregelt: „Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist“. Gegen die Klage des Mieters wehrte sich der Vermieter mit dem Argument, dass eine andere Mieterin an einer Tierhaarallergie leide.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter war dem Mieter gegenüber zur Zustimmung verpflichtet. Die Haltung eines Hundes könne laut Mietvertrag nur verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Eine Tierhaarallergie ist nach Meinung des Amtsgerichts Aachen aber deshalb kein ausreichender Grund, weil die betroffene Mieterin in der Nutzung ihrer Wohnung nicht beeinträchtigt werde (AG Aachen, Az. 85 C 85/05).


Demnach müsste hier ggfs. also die „alte“ Mieterin weichen, da der Vermieter dem neuen Mieter die Katzenhaltung nicht verbieten darf, weil das Argument Allergie/Gesundheitsbeeinträchtigung nicht gewichtig genug ist.

Das ist zwar nur die Ansicht eines Richters eines nur Amtsgerichtes - vermutlich gibt es sicher auch mind. ein anderslautendes Urteil.
Ich persönlich fände es aber schon irgendwie absurd, dass ggfs die „alte“ Mieterin eben ausziehen muss, wenn für sie eine Veränderung/Belastung, die schließlich die neue Mieterin verursacht hat, durch ihre Allergie zu schlimmen Beeinträchtigungen führt.

Wie man solch ein Problem für alle Beteiligten befriedigend lösen kann, weiss ich leider auch nicht - ob es eine solche Lösung (nachträglich) überhaupt gibt ?

Ich frage mich aber, ob der neue Mieter mit dem Vermieter vor Anmietung über die Katzenhaltung gesprochen hat, sodass der ggfs. hätte sagen können „halt - ich weiss, dass Mieterin XYZ eine Katzenhaarallergie hat - ich möchte rücksichtsvollerweise lieber an niemanden vermieten, der Katzen hält“