Ich bin selbst Katzenfan und weiss daher wie hartnäckig und weiträumig sich Katzenhaare verbreiten.
Gerade bin ich zum Thema auf folgendes Urteil/folgenden Kommentar gestossen - an den Vermieter gerichtet:
Hundehaltung können Sie nicht verbieten
Im letzten Fall Ihres wöchentlichen Newsletters vom „Immobilien-Berater“ verweigerte ein Vermieter seinem Mieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes. Der Mieter, der als Pfleger Demenzkranker tätig ist, benötigte den Hund auch für berufliche Zwecke. Im Mietvertrag war Folgendes geregelt: „Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist“. Gegen die Klage des Mieters wehrte sich der Vermieter mit dem Argument, dass eine andere Mieterin an einer Tierhaarallergie leide.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter war dem Mieter gegenüber zur Zustimmung verpflichtet. Die Haltung eines Hundes könne laut Mietvertrag nur verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Eine Tierhaarallergie ist nach Meinung des Amtsgerichts Aachen aber deshalb kein ausreichender Grund, weil die betroffene Mieterin in der Nutzung ihrer Wohnung nicht beeinträchtigt werde (AG Aachen, Az. 85 C 85/05).
Demnach müsste hier ggfs. also die „alte“ Mieterin weichen, da der Vermieter dem neuen Mieter die Katzenhaltung nicht verbieten darf, weil das Argument Allergie/Gesundheitsbeeinträchtigung nicht gewichtig genug ist.
Das ist zwar nur die Ansicht eines Richters eines nur Amtsgerichtes - vermutlich gibt es sicher auch mind. ein anderslautendes Urteil.
Ich persönlich fände es aber schon irgendwie absurd, dass ggfs die „alte“ Mieterin eben ausziehen muss, wenn für sie eine Veränderung/Belastung, die schließlich die neue Mieterin verursacht hat, durch ihre Allergie zu schlimmen Beeinträchtigungen führt.
Wie man solch ein Problem für alle Beteiligten befriedigend lösen kann, weiss ich leider auch nicht - ob es eine solche Lösung (nachträglich) überhaupt gibt ?
Ich frage mich aber, ob der neue Mieter mit dem Vermieter vor Anmietung über die Katzenhaltung gesprochen hat, sodass der ggfs. hätte sagen können „halt - ich weiss, dass Mieterin XYZ eine Katzenhaarallergie hat - ich möchte rücksichtsvollerweise lieber an niemanden vermieten, der Katzen hält“