Wg Mängel wie brief formulieren

Hallo Zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir ja bei einem (natürlich theoretischen) Problem helfen:

Person A hat vor 8 Wochen schriftlich Mängel an den Hausmeister gemeldet (Fenster undicht, teilweise eindringen von Wasser sowie Zugluft). Nichts passierte.

Person A hat daraufhin vor 4 Wochen die selben Mängel nochmals schriftlich an die Hausverwaltung gemeldet. Es kam umgehend ein Schreiben mit dem Hinweis, es würde sich in den nächsten Tagen jemand melden.

Jedoch sind nun auch wieder 4 Wochen vergangen, ohne dass sich jemand gemeldet hätte.

Person A möchte jetzt mit Hinweis auf die Mängelmeldungen nochmals schriftlich auf Behebung der Mängel bestehen… jedoch wie könnte sie für mehr Nachdruck sorgen ?

Formulierungen:

-sollte nicht umgehend und zügig eine Behebung der Mängel erfolgen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten

oder

  • sollte nicht umgehend und zügig eine Behebung der Mängel erfolgen, sehe ich mich gezwungen aufgrund höherer Heizkosten durch die Mängel die Miete zu mindern.

Was meinen Sie ???

Danke,
Gruß,
Xantia

Bevor man einen evtl. in Richtung „Forderung/Erwartungshaltung“ etwas überzogenen Brief schreibt, sollte man sich ggfs. mal mit dem Gedanken befassen, dass nicht jeder schlechte Zustand zwangsläufig unter den mietrechtlichen Begriff „Mangel/Sachmangel“ fällt, was aber Voraussetzung für einen Beseitigungs anspruch wäre - bzw. eine „erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung“ = Voraussetzung für Mietminderung.

z.B. Laut Finanztest Heft 4/2006: schlecht isolierte Fenster/hohe Heizkosten allein sind kein Mangel (Kammergericht Berlin, Az. 8U 13-05)

Das Eindringen von Wasser deutet zwar auf einen „echten“ Mangel = Gebrauchsbeeinträchtigung hin - aus der Ferne wird man das aber kaum wirklich beurteilen können.

Vielleicht mal unter diesem Link weiterlesen:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

En freundlicher, weniger fordernder Umgangston kann manchmal durchaus mehr bewirken als womöglich unangebrachte Forderungen oder Drohungen mit dem Rechtsweg.
Warum nicht zunächst einfach den Vermieter darauf hinweisen, dass schliesslich sein Gebäude = sein Eigentum immer mehr Schaden nimmt, wenn er den gemeldeten Schaden/Mangel nicht beseitigt?