Möglichkeiten an verpfändete Mietkaution zu kommen

Folgendes Szenario:

Vermieter verlangt als Nachforderung für Nebenkosten die Einlösung der Kaution bei einer Bank. Diese hält Rücksprache mit dem Eigentümer, der die Auszahlung verweigert da es Unstimmigkeiten mit der Nebenkostenabrechnung gibt. Dann passiert erstmal 3 Jahre gar nichts, die Bank zahlt nicht aus, der Vermieter mahnt nicht mehr an, Mieter behält stillschweigen. Ab wann ist die Forderung verjährt ? Gibt es Möglichkeiten an das Geld zu kommen ?

Hallo

Vermieter verlangt als Nachforderung für Nebenkosten die
Einlösung der Kaution bei einer Bank. Diese hält Rücksprache
mit dem Eigentümer, der die Auszahlung verweigert da es
Unstimmigkeiten mit der Nebenkostenabrechnung gibt. Dann
passiert erstmal 3 Jahre gar nichts, die Bank zahlt nicht aus,
der Vermieter mahnt nicht mehr an, Mieter behält
stillschweigen. Ab wann ist die Forderung verjährt ?

"Nachforderungen des Vermieters verjähren gemäß § 197 BGB in 4 Jahren.
(OLG Düsseldorf) ZMR 90, 411
s. auch § 197 BGB "
von http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,633.html

Ich weiß nicht, ob das hier passt, aber es war ein netter Versuch.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

ich habe irgendwo gelesen, dass die Verjährungsfist mittlerweile bei drei Jahren ist wenn ich mich nicht täusche. Die Frage ist ja auch, wie es grundsätzlich mit einem verpfändeten Sparbuch aussieht.

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Ab wann ist die Forderung verjährt ?

seit 2001 beträgt die regelmässige Verjährungsfrist tatsächlich 3 Jahre
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Aber wenn der Vermieter bereits vor Eintritt der Verjährung die Aufrechnung berechtigt erklärt hatte, greift der Verjährungseinwand nicht.
Andererseits könnte der Rückzahlungsanspruch des Mieters aus Kaution verjährt sein …

War der damalige Widerspruch des Mieters gegen die Nebenkosten-Abrechnung berechtigt?
und wurde der Widerspruch konkret und substantiiert bzgl. der einzelnen beanstandenen Punkte vorgetragen?

Was ist denn mit der Forderung geschehen?
ist die Nachforderung inzwischen beglichen?
verbleibt danach ein Nachzahlungs-/Erstattungsanspruch?

Je nachdem haben Mieter oder Vermieter einen einklagbaren Anspruch auf Zustimmung durch Auflösung und Auszahlung des Kautionsguthabens.

Hallo,

wieso greift in diesem Fall die Verjährung nicht ?
Der Widerspruch wurde nicht konkret vorgetragen.
Die Forderung wurde nie wieder angemahnt bzw. auch nicht verrechnet.
Sparbuch blieb unberührt bei der Bank.

Würde annehmen die Forderung ist inzwischen gar nicht mehr aktuell, Bank weigert sich aber das Geld auszuzahlen. Nur mit Freigabe des Vermieters. Inwieweit kann die Bank das Geld zurückhalten ?

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Würde annehmen die Forderung ist inzwischen gar nicht mehr aktuell

Welche? Das Sparbuch ist nach wie vor als Kaution verpfändet. Ebenso wie eine Forderung des Vermieters auf Nebenkosten kann eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung der Kaution verjähren (da gilt natürlich gleiches Recht)

Bank weigert sich aber das Geld auszuzahlen. Nur mit Freigabe des Vermieters. Inwieweit kann die Bank das Geld zurückhalten ?

siehe oben - Verpfändung ist bisher doch wohl nicht zurückgenommen bzw. Pfandfreigabe erklärt?

wie gesagt

wenn der Vermieter bereits vor Eintritt der Verjährung die Aufrechnung berechtigt erklärt hatte, greift der Verjährungseinwand nicht.

so ist das eben durch das Gesetz bestimmt

Wenn der Vermieter die Auszahlung der Kaution gegenüber der Bank verlangte, muss dies mit einer Aufrechnungserklärung auf Forderungen verbunden gewesen sein.

So hatte ich deine Schilderung verstanden:

Vermieter verlangt als Nachforderung für Nebenkosten die Einlösung der Kaution bei einer Bank. Diese hält Rücksprache mit dem Eigentümer …

Ok, also hätte man schlechte Karten. Verstehe bloß nicht ganz, warum keiner mehr die offenen Forderung anmahnt, bzw. die Bank 3 Jahre nicht reagiert. Diese müßte doch eigentlich verpflichtet sein innerhalb von 4 Wochen das Geld zu überweisen und nicht erst knapp 3 Jahre später

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Bank weigert sich aber das Geld auszuzahlen. Nur mit Freigabe des Vermieters. Inwieweit kann die Bank das Geld zurückhalten ?

siehe oben - Verpfändung ist bisher doch wohl nicht
zurückgenommen bzw. Pfandfreigabe erklärt?

Ok, also hätte man schlechte Karten. Verstehe bloß nicht ganz,
warum keiner mehr die offenen Forderung anmahnt, bzw. die Bank
3 Jahre nicht reagiert. Diese müßte doch eigentlich
verpflichtet sein innerhalb von 4 Wochen das Geld zu
überweisen und nicht erst knapp 3 Jahre später

Warum bisher anscheinend weder Mieter noch Vermieter die Sache weiterverfolgt haben, verstehe ich auch nicht.