Hallo zusammen,
nähmen wir mal an, eine Single-Mieterin findet einen
Lebensabschnittsgefährten. Dieser möchte bei
dem Single einziehen.
Der Single möchte aber, dass der Mietvertrag weiterhin
nur auf sie läuft, denn frau weiss ja nie.
Muss der Vermieter etwas unternehmen?
Welchen Gefahren warten auf den Vermieter?
Kay
Hi Kay,
wenn Teile der Nebenkosten nach Köpfen umgelegt werden, sollte der Vermieter darauf bestehen, dass die entsprechenden Passagen im Vertrag geändert werden.
Welchen Gefahren warten auf den Vermieter?
Dass sich die Kopfzahl bald noch weiter erhöht 
Gruß Ralf
Hallo
wie mein Vorredner schon schrieb. Außerdem sollte im MV nachgelesen werden ob evtl. eine Begrenzung der Personenzahl im MV steht: z.B. beide Parteien sind sich einig, dass 1 Person die Wohnung bezieht.
Gruß
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Hallo,
mir fallen beispielhaft folgende Szenarien ein:
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Vermieter kündigt. Bei der Kündigung und der Räumungsklage muss der Vermieter fortan beachten, dass er beide getrennt anschreibt und in der Räumungsklage auch den Lebensgefährten mit aufführt.
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Hauptmieterin kündigt und der Lebensgefährte möchte in der Wohnung bleiben. Der Lebensgefährte ist dem Vermieter aber unsympathisch oder er hat kein Geld, Hauptmieterin will aber nicht weiter für ihn zahlen.
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Im Mietvertrag ist bei den Betriebskosten nur eine Pauschale angegeben, die aber für 2 Personen nicht mehr ausreicht (Müll verdoppelt sich, etc.).
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Hi
- Vermieter kündigt. Bei der Kündigung und der Räumungsklage
muss der Vermieter fortan beachten, dass er beide getrennt
anschreibt und in der Räumungsklage auch den Lebensgefährten
mit aufführt.
Auch wenn nur die aktuelle Mieterin im Mietvertrag steht?
- Hauptmieterin kündigt und der Lebensgefährte möchte in der
Wohnung bleiben. Der Lebensgefährte ist dem Vermieter aber
unsympathisch oder er hat kein Geld, Hauptmieterin will aber
nicht weiter für ihn zahlen.
Kann er drin bleiben, auch wenn kein Vertragsverhältnis mit
ihm besteht?
Kay
Hallo Kay,
Kann er drin bleiben, auch wenn kein Vertragsverhältnis mit
ihm besteht?
drinbleiben kann natürlich auch die Katze des Nachbarn. Ein Recht darauf hat sie aber nicht. Und „er“ eben auch nicht.
Will sagen: Rechtlich muss er raus, real machen Menschen da oft komische Sachen.
Gruß!
Horst