Kann Vermieter B das tun?

Hallo

Mieter A kündigt Wohnung.

Bei Wohnungsübergabe bemängelt Vermieter B nur eine Küchenwand, die mit Latexfarbe gestrichen werden muß und einen Teppich, der im Treppenhaus liegt und etwas verschmutzt ist…

Mieter A streicht noch die besagte Wand und saugt den Teppich.

Nun holt Vermieter B bei Mieter A. den Schlüssel in der neuen Wohnung ab.

Nach 2 Wochen fragt Mieter A. wann er mit der Kaution rechnen könnte.

Nun schreibt Vermieter B folgendes:

Eine Abrechnung erhalten Sie, wenn mir die Rechnungen der von Ihnen
nicht ausgeführten Arbeiten wie Badezimmer streichen,
Teppichreinigung Treppenhaus etc vorliegen.

Kann der Vermieter B das so machen oder ist Mieter A im recht, da sein Partner bei ersten übergabe dabei war und der Vermieter nur die besagte Wand und den Teppich bemängelte.

Der Teppich im Treppenhaus ist ca 3,5 Jahre alt und da er im Treppenhaus liegt selbstverständlich verunreinigt, da man nicht jeden Gast bitten kann die Schuhe auszuziehen.

Im Treppenhaus sind diverse verschmutzungen (Dreck…)
Es handelt sich um ein 2 Familienhaus

gibt es denn ein Übergabeprotokoll der Wohnung in dem evtl. Mängel stehen?

nein, das war mündlich und zum schluß gab es keins

er hat nur die wand in der küche bemängelt.

eine frist hat er nicht gesetzt.
gleichzeitig wurde vereinbart den schlüssel noch zu behalten und nachmieter die wohnung besichtigen zu lassen weil der vermieter sonst jedesmal 30 km fahren muß.

aber wie gesagt, es sollte nur noch einmal der teppich im treppenhaus gereinigt werden und die eine wand gestrichen werden.

hierfür gibt es einen zeugen seitens des mieters.

kann er denn dafür die kaution einbehalten?

muß ich die kosten der treppenhaus renovierung übernehmen und wenn ja komplett oder anteilmäßig?
was kann er bezüglich des teppichs machen?
der teppich liegt dort 3,5 jahre und weist normale gebrauchsspuren auf

der vermieter hat sich den schlüssel dann vom mieter in seiner neuen wohnung abgeholt und es gab somit kein übernahmeprotokoll oder ähnliches

es gab somit kein
übernahmeprotokoll oder ähnliches

Hallo,

genau hier liegt das Problem. Eigentlich kann der Vermieter hier nichts weiter verlangen und der Mieter sollte sofort schriftlich mit Hinweis auf den Zeugen den Forderungen widersprechen. Mit Glück zieht der Vermieter zurück. Da es aber kein Protokoll gibt, könnte der Vermieter gewillt sein, die mit dem Bestehen auf seiner Forderung verbunden Risiken einzugehen. In diesem Fall sollte der Mieter einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Freundliche Grüße,

Florian
(IANAL)