Klausel wegen Küche in Mietwohnung

angenommen, der Vermieter überlässt den Mietern eine eingebaute Küche. Er schreibt in den Mietervertrag jedoch eine Klausel, nach der sämtliche Reparaturen an Elektrogeräten vom Mieter zu zahlen sind. D.h. wenn schlimmstenfall der Herd oder die Spülmaschine total defekt ist, müsste dies vom Mieter getragen werden. Wäre die so rechtlich in Ordnung?
Danke für die Antworten
Christian

Hallo Christian ( sowas nennt sich Anrede:wink:

angenommen, der Vermieter überlässt den Mietern eine
eingebaute Küche. Er schreibt in den Mietervertrag jedoch eine
Klausel, nach der sämtliche Reparaturen an Elektrogeräten vom
Mieter zu zahlen sind. D.h. wenn schlimmstenfall der Herd oder
die Spülmaschine total defekt ist, müsste dies vom Mieter
getragen werden. Wäre die so rechtlich in Ordnung?

Wird die Küche in der Miete mit berücksichtigt? 1€ mehr in der Kaltmiete? Dann würde ich die Klausel so nicht akzeptieren, sollte aber die Küche ohne finanzielle Gegenleistung dem M überlassen werden müsste M wohl das Risiko möglicher Reperaturen in Kauf nehmen. Vielleicht lässt sich das ja mit einer Obergrenze deckeln, je nach Alter der Geräte

Danke für die Antworten
Christian

LG
Mikesch