Der Mieter ist im Oktober 2006 aus seiner Wohnung ausgezogen (Mietverhältnis endete erst im Dezember). Bei der Übergabe der Wohnung wurde vom Vermieter eine Verschmutzung der Toilette bemängelt.
Ende Dezember erhält der Mieter seine Kaution per Überweisung zurück mit dem Hinweis „abz. Sanitär“. Der Mangel wurde also durch das Einbehalten von einem Teil der Kaution beglichen.
Der Mieter ruft bei seinen Vermietern an und fragt nach einem Beleg für die Kosten, die ihm von der Kaution abgezogen wurden. Die Reaktion vom Vermieter ist, der Mieter könne auch gern noch mehr bezahlen, wenn er`s so genau nimmt.
Daraufhin fordert der Mieter seinen Vermieter schriftlich auf eine Kautionsabrechnung zu senden. Der Vermieter kommt dieser Aufforderung schliesslich nach und fügt der Abrechnung einen Kassenbeleg über die Kosten für den Kauf einer neuen Toilette bei.
Der Vermieter verlangt vom Mieter wie am Telefon schon „angedroht“ in dieser Abrechnung aber plötzlich noch nachträglich 40 Euro für den „Ein- und Ausbau der Toilette in Eigenleistung und für Kleinteile“, welche aber auf der Rechnung für die Toilette nicht aufgeführt sind.
Und der Vermieter will dem Mieter für 2 Briefe a 55ct und eine Kopie von dem Kassenzettel eine „Pauschale von 10 Euro für Kopien, Porto, Auslagen etc.“ in Rechnung stellen.
Die Fragen zu diesem Beispiel wären:
Kann der Vermieter nach Auszahlung der Kaution, von der er das Geld für den Mangel einbehalten hat, noch nachträglich weitere Kosten für diesen offensichtlichen Mangel vom Mieter fordern?
Darf man als Privatperson (Vermieter) überhaupt eine „Pauschale für Kopien, Porto, Auslagen etc.“ fordern? Denn dem Mieter steht ja eigentlich eine Kautionsabrechnung (Zinsen, Abzüge…) zu.
Darf der Vermieter den Ein- und Ausbau in Eigenleistung in Rechnung stellen - also sozusagen als Privatperson Arbeitszeit in Rechnung stellen?
Und darf der Vermieter den vollen Preis für die Toilette verlangen, obwohl der Mieter nur 6 Monate in der Wohnung gewohnt hat?
Darf man als Privatperson (Vermieter) überhaupt eine
„Pauschale für Kopien, Porto, Auslagen etc.“ fordern?
Das darf der V
Denn dem
Mieter steht ja eigentlich eine Kautionsabrechnung (Zinsen,
Abzüge…) zu.
Darf der Vermieter den Ein- und Ausbau in Eigenleistung in
Rechnung stellen - also sozusagen als Privatperson Arbeitszeit
in Rechnung stellen?
Und darf der Vermieter den vollen Preis für die Toilette
verlangen, obwohl der Mieter nur 6 Monate in der Wohnung
gewohnt hat?
Mir stellt sich hier erst mal folgende Frage: Hat der M die Toilette denn so kaputt zurückgelassen das eine Erneuerung, im Sinne von Gebrauchsfähigkeit, zwingend erforderlich war?
Darf der Mieter dann auch eine Pauschale für seine Auslagen etc. verlangen? *g*
Wobei der Mieter ja noch einsehen würde, wenn Porto usw. verlangt wird, aber 10 Euro für 2 Briefe und eine Kopie vom Kassenzettel??
Mir stellt sich hier erst mal folgende Frage: Hat der M die
Toilette denn so kaputt zurückgelassen das eine Erneuerung, im
Sinne von Gebrauchsfähigkeit, zwingend erforderlich war?
Die Toilette war nicht defekt, sondern lediglich verschmutzt durch Kalkablagerungen und Urinstein. Das war auch beim Einzug schon, aber es gibt leider kein Übergabeprotokoll (weder von Aus-, noch von Einzug).
Die Verschmutzungen wurden auch vom Mieter nachgereinig bei der Übergabe und so teilweise beseitigt. Der Vermieter sagte, er wolle versuchen den Rest auch noch zu beseitigen und dem Mieter dann Bescheid geben. Es wurde nicht vom Mieter eingestanden für die Verschmutzung verantwortlich zu sein - weder mündlich noch schriftlich. Er informierte den Mieter aber nicht, obwohl er schon 1 Tag darauf eine neue Toilette kaufte.
mich juckt’s in den fingern …
so ein kleines schweinderl sollte dem vermieter dankbar sein statt auf cent-beträgen herumzureiten.
der nette vermieter tauscht die toilette in eigenarbeit aus, obwohl er genauso gut einen installateur mit desinfektionslizenz beauftragen könnte.
und wie „normal verschmutzte“ und „geputzte“ toiletten „vorher“ und „nachher“ aussehen, kenne ich aus eigener - leidvoller - erfahrung. solche toiletten sind einem nachmieter einfach nicht zuzumuten, auch wenn sie nicht defekt sind.
so ein kleines schweinderl sollte dem vermieter dankbar sein
statt auf cent-beträgen herumzureiten.
Ich dachte immer hier darf nicht beleidigt werden. Eine nett ausgedrückte Beleidigung ist auch eine Beleidigung. Aber ich vergaß, da es sich hier ja nur um einen fiktivien Mieter handelt, geht das natürlich.
Und für den Mieter sind über 100 Euro übrigens keine cent-Beträge mehr.
der nette vermieter tauscht die toilette in eigenarbeit aus,
obwohl er genauso gut einen installateur mit
desinfektionslizenz beauftragen könnte.
Genau, der nette Vermieter, der in der Wohnung des Mieters rumschnüffelt, während er weg ist. Und Nebenkostenabrechnung… gibts nicht - ist natürlich auf Vertrauensbasis, dass die Vorauszahlungen für die Nebenkosten auf den Euro genau passen. Aber das ist eine andere Geschichte. Nur so als Info, dass der Mieter nicht aus Spass an der Freude den Vermieter ärgern will. Der Mieter ist nicht aus Spass wieder ausgezogen, nachdem er erst 6 Monate da wohnte und obwohl er in den vergangenen Jahren beruflich schon fast jedes Jahr umziehen musste. Und der Mieter hatte noch nie Probleme bei einer Wohnungsübergabe oder mit einem Vermieter.
Normalerweise hätte der Vermieter den Mieter zur Beseitigung des Mangels auffordern können/müssen. Aber genau das tat er nicht.
und wie „normal verschmutzte“ und „geputzte“ toiletten
„vorher“ und „nachher“ aussehen, kenne ich aus eigener -
leidvoller - erfahrung. solche toiletten sind einem nachmieter
einfach nicht zuzumuten, auch wenn sie nicht defekt sind.
Ich kann es gut verstehen, dass das als Vermieter nicht super toll ist und man genügend Ärger hat. Aber man sollte doch nicht eigenmächtig handeln ohne dem Mieter zumindest eine Chance zu geben selbst Mängel zu beseitigen. Wenn der diese nicht nutzt, dann sollte der Vermieter natürlich auch handeln, keine Frage.
Und nochmal, der Mieter hat die Toilette auch so übernommen. Da er aber kein Übergabeprotokoll, sondern nur 2 Zeugen hat, hätte er es sogar auf sich beruhen lassen, wenn wenigstens eine Information erfolgt wäre, anstatt der Drohungen über noch höhere Kosten, wenn er nicht Ruhe geben würde.