Folgender Sachverhalt:
Darf der Vermieter ein Zusatzblatt mit der Änderung des Mietvertrags von Mieter beim Einzug unterschreiben lassen?
Die Wohnung ist eine Wohngemeinschaft und im eigentlichen MIetvertrag stehen die Vormieter/Erstmieter mit namen. Das Zusatzblatt wird nur unterschrieben das man die Rechten und Pflichten vom Vormieter übernimmt.
Ich betone das ich selbst nicht den eigentlichen Mietvertrag unterschrieben habe sondern nur das Zusatzblatt.
Kann mir jemand weiterhelfen, inwiefern dieser Vertrag Rechtsgültig ist.
lg
marco