Sonderkündigungsrecht bei 2 Fam. Haus?

Hallo, hoffe das ich hier im richtigen Forum bin.
Folgende Frage.
Ein Vermieter möchte in seinem 2 Fam Haus in dem er selbst eine Wohnung bewohnt, die Vermietete Wohnung kündigen um sie an seine Schwester zu vermieten. Der Mieter wohnt in dieser Wohnung seit ca 1,5 Jahren. Welche Kündigungsfrist ist seitens des Vermieters einzhalten, bzw kann der Vermieter überhaupt einfach „so“ kündigen?

Ich habe mal von einem Sonderkündigungrecht des Vermieters gehört das auf 2 Familienhäuser beschränkt ist mit 6??? Monaten Kündigungsfrist.

Wann liegt Eigenbedarf vor? Die Schwester des Vermieters hat eine Wohnung und keine grössere Veränderung in Ihrem Leben etc würde eine grössere Wohnung rechtfertigen.

Desweiteren Verstösst der Mieter gegen den Mietvertrag indem er unerlaubt untervermietet. Den Vermieter stört das zwar nicht, er könnte es jedoch als Kündigungsgrund sehen, zumal im Mietvertrag ausdrücklich steht Untervermietung erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermietrs. Oder hat er etwa zugestimmt indem er seit 1 Jahr nichts unternommen hat?

gruss can

Auch hallo.

Ein Vermieter möchte in seinem 2 Fam Haus in dem er selbst
eine Wohnung bewohnt, die Vermietete Wohnung kündigen um sie
an seine Schwester zu vermieten. Der Mieter wohnt in dieser
Wohnung seit ca 1,5 Jahren. Welche Kündigungsfrist ist seitens
des Vermieters einzhalten, bzw kann der Vermieter überhaupt
einfach „so“ kündigen?

Kommt drauf an. Die einzuhaltende Frist steht in FAQ:1261

Ich habe mal von einem Sonderkündigungrecht des Vermieters
gehört das auf 2 Familienhäuser beschränkt ist mit 6???
Monaten Kündigungsfrist.

Das sollte wohl Einliegerwohnung heissen ?

Wann liegt Eigenbedarf vor? Die Schwester des Vermieters hat
eine Wohnung und keine grössere Veränderung in Ihrem Leben etc
würde eine grössere Wohnung rechtfertigen.

Also für Familienmitglieder kann man Eigenbedarf geltend machen: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/k…

mfg M.L.

Hi,

Hallo, hoffe das ich hier im richtigen Forum bin.

bist Du…

Folgende Frage.
Ein Vermieter möchte in seinem 2 Fam Haus in dem er selbst
eine Wohnung bewohnt, die Vermietete Wohnung kündigen um sie
an seine Schwester zu vermieten. Der Mieter wohnt in dieser
Wohnung seit ca 1,5 Jahren. Welche Kündigungsfrist ist seitens
des Vermieters einzhalten, bzw kann der Vermieter überhaupt
einfach „so“ kündigen?

Ich habe mal von einem Sonderkündigungrecht des Vermieters
gehört das auf 2 Familienhäuser beschränkt ist mit 6???
Monaten Kündigungsfrist.

Absatz 1 dürfte Deine Frage beantworten: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html

Diese Regelung ist für einen Vermieter in der von Dir beschriebenen Situation die leichteste Möglichkeit der Kündigung, da er keinerlei Grund angeben muß. Er muß aber ausdrücklich unter Bezug auf diesen Paragraphen kündigen und die um drei Monate verlängerte Frist beachten.

Gruß Stefan

Hallo und vielen Dank für die Antworten. Ihr habt mir schon ein ganzes stück geholfen.

eine frage bleibt allerdings noch offen. Im Gesetzestext steht zu 573a
Absatz 3 das man In dem Kündigungsschreiben angeben muss, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

Absatz 1 ist ja klar. Kündigungsfrist + 3 Monate. 2 Wohnungen usw.
Was bei mir nur die Frage aufwirf was Absatz 2 aussagt

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

Das betrifft dann nur Wohngemeinschaften oder?

In meinem Fall sollte es doch genügen Im Kündigungschreiben sich auf §573a Absatz 1 zu berufen.

Also in etwa so…

Sehr geehrter Herr xxx

Hiermit möchte ich fristgerecht zum xx.xx.xx den Mietvertrag für die Wohnung in… unter Berufung auf §573a Absatz 1 kündigen.

muss noch eine frist zum Widerspruch eingeräumt werden?
Wie formuliere man am besten das die Wohnung in ordentlichem zustand übergeben werden soll. Hab ich sonst noch was wichtiges vergessen?

ich hab neulich Irgendwo gehört das ein per Einschreiben zugestellter Brief nicht rechtwirksam zugestellt ist. Es könnte ja theoretisch ein weisses Blatt im Umschlag sein. Also wie lässt man einem Mieter das schreiben Rechtsicher zukommen? Persönlich übergeben? Empfang quittieren?

besten dank an Goosi & M.L.

gruss can

Hallo Can,

ich hab neulich Irgendwo gehört das ein per Einschreiben
zugestellter Brief nicht rechtwirksam zugestellt ist. Es
könnte ja theoretisch ein weisses Blatt im Umschlag sein. Also
wie lässt man einem Mieter das schreiben Rechtsicher zukommen?
Persönlich übergeben? Empfang quittieren?

Bei räumlicher Nähe lasse ich wichtige Unterlagen immer per Kurier zustellen, dem ich das Original zeige, dieses eintüte und anschließend von ihm auf einer Kopie die Übergabe bestätigen lasse. Erfahrungsgemäß sind die Empfänger bei dieser Art von Dokument selten willig, einen Empfang zu bestätigen.

Gruß
Jürgen

Hallo

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom
Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht
nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Das betrifft dann nur Wohngemeinschaften oder?

Das betrifft auch Untermieter.
Gruß
loderunner