mal angenommen man willige als Mieter prinzipiell in Modernisierungsmaßnahmen innerhalb seiner Wohnung ein. Nach durchsicht der Pläne stellt sich aber heraus, dass die Wohnung, z.Zt z.B. 2 Zimmer, Wohnküche, Bad, so umgebaut werden soll, dass die Küche, durch Verlegung eines Wasser-Abwasseranschlusses, nicht mehr als Wohnküche benutzbar sein würde.
Weiterhin sollen die Kamine zugeschüttet werden, die jetzigen Mieter erfreuen sich allerdings eines teueren Schwedenofens… den könnte man also nicht wieder in Betrieb nehmen.
Ausserdem sollen Fermwärmeleitungen „Aufputz“ durch alle Räume geführt werden.
Die Wohnung würde also keinesfalls besser, sondern viel schlechter aber wesentlich teuerer.
mal angenommen man willige als Mieter prinzipiell in
Modernisierungsmaßnahmen innerhalb seiner Wohnung ein.
In welcher Form?
Modernisierungsmaßnahmen müssen schriftlich angekündigt werden. Mit genauer Angabe aller Arbeiten und natürlich der Gesamtkosten, wenn dies zu einer Mieterhöhung führen soll.
Weiterhin sollen die Kamine zugeschüttet werden, die jetzigen
Mieter erfreuen sich allerdings eines teueren Schwedenofens…
den könnte man also nicht wieder in Betrieb nehmen.
Ist der Ofen von Vermieter und Schornsteinfeger genehmigt? Wem gehört er?
Modernisierungsmaßnahmen müssen schriftlich angekündigt
werden. Mit genauer Angabe aller Arbeiten und natürlich der
Gesamtkosten, wenn dies zu einer Mieterhöhung führen soll.
Danke für die Antwort, habe herausgefunden, dass hier schon mal ein gravierender Formfehler besteht.
Mal angenommen, eine Modernisierung wäre Vorschriftsmäßig angekündigt worden, dann würden aber verschiedene Dinge nicht wie Angegeben durchgeführt worden, was passiert dann? Braucht man dann die Mieterhöhung nicht zubezahlen?
Weiterhin sollen die Kamine zugeschüttet werden, die jetzigen
Mieter erfreuen sich allerdings eines teueren Schwedenofens…
den könnte man also nicht wieder in Betrieb nehmen.
Ist der Ofen von Vermieter und Schornsteinfeger genehmigt? Wem
gehört er?
was heisst „ein Mieter willigt prinzipiell“ in Modernisierungsmaßnahmen ein?
Der VM hat die geplanten Modernisierungsmaßnahmen min. 2 Monate vor Beginn genauestens bekanntzugeben und auch die daraus resultierenden Mieterhöhungen aufzulisten.
Wenn er also aufgelistet hatte:
Verlegung des Wasseranschlusses in der Küche
Zuschütten der Kamine
Verlegen von Anschlüssen an das Fernwärmenetz (Aufputz)
und der Mieter zugestimmt hat, hat er nicht prinzipiell zugestimmt, sondern explizit.
Ob eine Küche als Wohnküche zu nutzen sein m u s s, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Anschluss ans Fernwärmenetz gilt als eindeutige Modernisierungsmaßnahme (im übrigen praktisch alles was zur Energieeinsparung/Emissionsbegrenzung gemacht wird).
Ob die Überputzlegung der entsprechenden Zuleitungen wiederum die Verbesserung der Wohnqualität einschränkt möchte ich zumindest annehmen.
Wahrscheinlich müssen die Kamine wegen der Fernwärmeversorgung zugeschüttet werden.
Fazit: Der Mieter hat ein Recht zur Sonderkündigung, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht genau beschrieben waren.
Desweiteren hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn er der Mieterhöhung nicht zustimmt.
Im Prinzip kann er also nur eins machen: Ausziehen.
Noch besser wäre es in diesem Fall einen Experten vor Ort hinzuzuziehen, damit auch wirklich alle Dokumente die vorliegen und alle Fakten einer fachlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Mieter den großen Hammer schwingt.