Hallo,
Man stelle sich ein Mietshaus vor (sechs Parteien), das von einer Baugenossenschaft vermietet wird.
Innerhalb von zwei Jahren sind vor dem Haus zwei größere Bäume gefällt worden, letzterer ohne dass die Mieter vorher gefragt wurden.
Schließlich wollte die Baugenossenschaft bzw. deren ‚Gärtner‘ später einen weiteren größeren Baum fällen.
Ein Bewohner des Hauses hat sich beschwert und die Polizei gerufen; die Fällaktion wurde abgebrochen.
Zwei Wochen später fand eine Mieterversammlung statt; bei dieser wurde zusammen mit den Verantwortlichen der Baugenossenschaft über Badsanierungen gesprochen, von weiteren Baumfällaktionen wurde nicht gesprochen.
Zwei Tage danach wurden dann rund um das Haus der zunächst erhaltene Baum, sowie drei weitere mittelgroße Bäume gefällt. Ein weiterer Baum wurde auf halber Höhe abgesägt.
Zwei der sechs Parteien waren anwesend, sind vor das Haus gegangen und wollten die Fällaktionen verhindern; auf Anweisung der Verantwortlichen seitens der Baugenossenschaft wurden die Fällungen fortgesetzt; gegen den Willen der Bewohner.
Alle Bäume waren kerngesund, Astbruchgefahr bestand nicht, die Bäume hatten einen Orkan kurz zuvor unbeschadet überstanden.
Rechtliche Schritte lassen sich gegen die Genossenschaft wohl nicht einleiten: Die betreffende Stadt hat keine Baumschutzsatzung und der Garten (und somit auch die Bäume) gehören der Genossenschaft.
Meine Fragen:
Können die Mieter nun Mietminderung verlangen oder einfach so die Miete kürzen?
Ist jemandem ein ähnlicher Präzedenzfälle bekannt und wie ist er ausgegangen?
Sämtliche Bewohner wurden weder über die Baumfällungen informiert, noch waren sie damit einverstanden.
Der Wohnwert ist durch die Aktionen eindeutig gesunken, da rundherum nun noch ein halbierter und ein ganzer verbliebener Baum stehen, sonst ist alles kahl. Und im Sommer brutzelt die Sonne zum Fenster rein.
Vielen Dank, Fabian
P.S.: Ich hoffe, ich hab es unkonkret genug (FAQ 1129) und dennoch detailliert genug formuliert…
Hallo Fabian,
es ist wohl nicht anzunehmen, dass die Bäume Bestandteil des Mietvertrages sind.
Auch wird man die Bäume ja nun aus irgendeinem Grund gefällt haben, und nicht etwa nur aus Vandalismus.
Was die Bäume betrifft, kann ich das durchaus nachempfinden. Bei uns wurden gerade gut ein Dutzend Bäume gefällt und nun ist dort stattdessen eine Baustelle. Das heißt wohl auch Eichhörnchen und Spechte adé.
Aber einen Grund für eine Mietminderung sehe ich da nicht.
Gruß!
Horst
Wie schon ausgeführt, die Bäume sind nicht Vertragsbestandteil.
Die Bäume wurden nicht mitvermietet. Der Eigentümer kann also - vorbehaltlich einer etwaigen Baumschutzsatzung - damit machen was er möchte, ein Mietminderungsanspruch besteht nicht, nachdem die Bäume keine Mietsache sind.
Egal, was der Eigentümer mit den Bäumen vor dem Haus macht, kann man sich sicher sein, dass die Mieter jammern. Ich kenne den Fall, dass Mieter den Eigentümer zum Fällen der Bäume verurteilen lassen wollten, weil die Bäume zu viel Schatten werfen. Werden die Bäume dann gefällt, jammern die anderen Mieter, dass der Sichtschutz weg ist.
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Moin, Fabian,
Können die Mieter nun Mietminderung verlangen oder einfach so
die Miete kürzen?
Nur wenn die Bäume im Mietvertrag als zur Mietsache gehörig aufgeführt waren.
Ist jemandem ein ähnlicher Präzedenzfälle bekannt
Nein.
und wie ist er ausgegangen?
Das wäre unerheblich: Wir sind nicht in Amerika, bei uns urteilt kein Richter nach Präzedenzfällen.
Sämtliche Bewohner wurden weder über die Baumfällungen
informiert
Dazu bestand auch keinerlei Verpflichtung.
noch waren sie damit einverstanden.
Müssen sie auch nicht.
Der Wohnwert ist durch die Aktionen eindeutig gesunken, da
rundherum nun noch ein halbierter und ein ganzer verbliebener
Baum stehen, sonst ist alles kahl. Und im Sommer brutzelt die
Sonne zum Fenster rein.
Meinungen über Bäume wechseln schneller als das Laub fällt, beim nächsten Mieterwechsel beschwert sich einer über zu viel Schatten. Ein Vermieter wäre schlecht beraten, wenn er darüber die Mieter entscheiden ließe.
Gruß Ralf