Nehmen wir an: Ein Mietverhältnis (ermietet ab 2002) wurde zum 31.10.2006 beendet. Bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel festgestellt. Mitte November erfolgt eine Kautionsabrechnung die folgende Punkte enthält:
Variante 1
Kautionsbetrag + Zinsen – 150 € für offene NK.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Variante 2 (Im gesamten Mietzeitraum erfolgte vom Vermieter keine Nebenkostenabrechnung.)
Die Kautionsabrechnung enthält:
Kautionsbetrag + Zinsen (geschätzt, ohne Zinseszinsen) – Nebenkosten für 2003 - Nebenkosten für 2004 – 150 € für offene NK.
Der Mieter legt gegen diese Abrechnung Wiederspruch ein. (da NK 2003 / 2004 verjährt)
Wann muss vom Vermieter eine korrigierte Kautionsabrechnung erfolgen?
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Variante 3
Wie Variante 2, zusätzlich:
Der Vermieter reagiert nicht auf den Wiederspruch und zahlt auch keine Kaution aus. Es erfolgt jedoch im Dezember eine Mahnung für die Nebenkostenabrechnung 2004 mit angeblichen Erstellungsdatum aus 2005. (Mehrfamilienhaus, kein Mieter hat eine NK Abrechnung 2004 erhalten)
Kann man hierbei von einem Betrugsversuch ausgehen?
Welche Möglichkeit hat der Mieter an seine Kaution zu kommen? (gerichtlicher Mahnbescheid?)