zurückbehalten der MIetkaution

Hallo

Ein Hauptmieter vermietet ein Zimmer seiner Wohnung zur Untermiete. Der UNtermietvertrag ist unbefristet und war kein Pauschalbetrag, d.h. der UNtermieter zahlte zusätzlich zur Miete auch noch Strom, Nebenkosten etc. Irgendwann k+ndigt der UNtermieter fristgemäß zum Monatsende.

Der Untermieter zahlte dem Hauptmieter eine Mietkaution. Wie lange darf der Hauptmieter die MIetkaution zurückbehalten, um eventuelle Nachrechnungen bzgl Telefon, Strom und Nebenkosten decken zu können?

Muß er die kaution mit dem uszug des UNtermieters auszahlen? oder spätestens nach 3 Monaten? Oder nach 6 Monaten?

Wie sieht das aus?

Besten Dank im Voraus

rocco

Der Vermieter hat 6 Monate für die Auszahlung Zeit.

Christine

Der Vermieter hat 6 Monate für die Auszahlung Zeit.

Bzw bis die Jahresendabrechnung vorliegt, damit eventuell zu begleichende Nachzahlungen mit der Kaution abgegolten werden können.

Gruß
Maja

Danke für die Rückmeldungen. Gibt es dazu auch einen juristischen Link, der dies explizit bestätigt?

Hallo,

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/16.html
Unter Stichwort Mietkaution (es gibt 2 Teile), da erfährt man, was man so alles mit der Kaution machen kann oder darf.

Gruß
Maja