Hallo
Ein Hauptmieter vermietet ein Zimmer seiner Wohnung zur Untermiete. Der UNtermietvertrag ist unbefristet und war kein Pauschalbetrag, d.h. der UNtermieter zahlte zusätzlich zur Miete auch noch Strom, Nebenkosten etc. Irgendwann k+ndigt der UNtermieter fristgemäß zum Monatsende.
Der Untermieter zahlte dem Hauptmieter eine Mietkaution. Wie lange darf der Hauptmieter die MIetkaution zurückbehalten, um eventuelle Nachrechnungen bzgl Telefon, Strom und Nebenkosten decken zu können?
Muß er die kaution mit dem uszug des UNtermieters auszahlen? oder spätestens nach 3 Monaten? Oder nach 6 Monaten?
Wie sieht das aus?
Besten Dank im Voraus
rocco