Kündigungsfrist einhalten bei Todesfall
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Feb 2007
Hallo Experten,
Folgender Fall (natürlich rein fiktiv *gg*)
Frau G ist kürzlich im Alter von 82 Jahren verstorben. Sie wohnte seit 35 Jahren in einer Mietwohnung.
Der Sohn von Frau G, Herr DG kümmerte sich um die Wohnungsauflösung. Die Möbel kamen entweder auf den Sperrmüll oder wurden von der Caritas abgeholt, Kleinkram wurde verschenkt. Der Hauseigentümer, eine Wohnungs-Aktiengesellschaft, sagt Herrn DG, er müsse wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist noch für Februar, März und April die Miete bezahlen, obwohl die Wohnung bereits besenrein ist und ein vorhandener Nachmieter(Die Wohnungs-AG hat Wartelisten) sofort mit der Renovierung beginnen könnte.
Als Frau G vor 35 Jahren einzog, hat sie eine Kaution beim damaligen Besitzer bezahlt, von dieser Kaution will die Wohnungs-AG aber nichts wissen.
Herr DG ist jetzt der Meinung, wenn er noch schnell zum Amtsgericht geht und auf das Erbe verzichtet, er um die 3 Monatsmieten herumkommt.
Ein guter Freund von DG hat ihm gesagt, dazu sei es jetzt zu spät, da er durch die Wohnungsauflösung bzw die Verfügung über die Gegenstände ja praktisch das Erbe schon angetreten hat und sich nicht einfach die Rosinen rauspicken kann.
Wer hat nun recht? Hat der gute Freund recht und DG befindet sich auf dem Holzweg oder gibt es für DG noch einen Weg, um die 3 Monatsmieten rumzukommen?
Gruß
Sticky
