Bürgschaft

Guten Abend beisammen,

Allgemeine Frage: Wenn ein dritter für jemanden für die Miete ect bürgt, dieser aber auf einen neuen Vertrag ohne Bürgschaft pocht und diesen auch bekommt, in dem steht „Aufgrund des wegfallen des Bürgen…“. Kann man dann diese dritte Person noch belangen oder ist dieser auf der sicheren Seite?
Hätte mich nur mal so interessiert.

Grüße,
Harald

Hallo

falls der 1. Vertrag mit der Bürgschaft durch einen neuen ohne Bürgschaft ersetzt wird, quasi anstelle des 1. tritt, ist der Bürge außen vor.
Meine Meinung.

Gruß

Hallo,

genau das wollte ich wissen. Ich dachte aber das es vielleicht einen extra separaten Zettel gibt auf den die Rückgabe der Bürgschaft nochmals rechtskräftig aufgeführt ist. Hab ich mal gehört.

Grüße,
Harald

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Hallo Harald,

Ich dachte aber das es vielleicht
einen extra separaten Zettel gibt auf den die Rückgabe der
Bürgschaft nochmals rechtskräftig aufgeführt ist. Hab ich mal
gehört.

Es gibt ja jetzt einen neuen Vertrag, in dem kein Bürge aufgeführt ist, somit ist der Bürge raus. Einen Rückgabe, kann es in diesem Fall ja gar nicht geben, denn im Gegensatz zu einer Kaution hat der Bürge ja kein Geld eingezahlt.

Gruß
Stiefel