Hallo.
Ich würde gerne wissen, ob es eine allgemeine Regelung gibt wie oft ein Mieter Schneefegen muss - bei „Dauerschnee“ wenn nach 5 Minuten alles wieder weiss ist. Ist es zulässig das ein Mieter den anderen alles allein machen lässt - wenn bpw. nur die beiden Erdgeschossparteien Schneefegen müssen.
Hallo.
Im Mietvertrag steht das „ausschließlich die Erdgeschoss-Mieter“ verpflichtet sind Schnee zu fegen. Da meine Nachbarin, sehr krank ist bleibt das aber an mir hängen (und ich bin selbst gehbehindert…). Der Vermieter meinte nach einer telefonischen Anfrage meinerseits: dann müsste ich oder meine Nachbarin eine Firma auf eigene Kosten engagieren die den Schnee für uns räumt. Ich werde nun mal mit den jüngeren Mietern sprechen, ob die nicht auch mal mit anpacken können wenn es richtig doll schneit. Hier im Haus wohnen sehr viele ältere Menschen.
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Das die Räum- und Streupflicht von den Mietern zu tragen ist.
Es reicht sogar, wenn es in der Hausordnung steht!
das ist klar. Es ging darum, was bezüglich der Frage dazu stehen darf. Also, ob im Mietvertrag / in der Hausordnung rechtswirksam stehen darf, dass bei Schneefall z.B. alle 15Minuten gefegt und danach auf Kosten des Mieters Salz gestreut werden muss.
Gruß
loderunner