Hallo,
zum Thread weiter unten noch eine Frage:
Wie sieht das eigentlich bei nicht öffentlichen Gehwegen aus?
Es gibt da ja so Reihenhaussiedlungen die sich um einen Platz oder eine - meist gepflasterte - Straße gruppieren (sozusagen ein Dorf im Dorf). Diese Straße ist Gemeinschaftseigentum der Hausbesitzer (also jedem Besitzer gehört ein X-tel der Gemeinschaftsfläche). Wie sieht es da mit der Räum- und Streupflicht aus? Ist jeder für alles verantwortlich? Muss überhaupt nicht gestreut werden? Jeder nur für das Stück vor seinem Haus?
Gruß, Niels
Guten Morgen Niels,
guck am besten mal hier:
http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-1-9.htm
Ist die Satzung für Schneeberäumung. Wenn Dettenheim mit dazu gehört?
Kenne mich nämlich in der Region nicht aus.
Gruß Stiefel
Hallo,
http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-1-9.htm
Ist die Satzung für Schneeberäumung. Wenn Dettenheim mit dazu
gehört?
ich dachte weniger an Karlsruhe als an einen Vorort wie z.B. Linkenheim-Hochstetten.
Mir ging es auch nicht um den öffentlichen Gehweg sondern um die Verkehrsfläche, welche sich im gemeinschaftlichen Besitz der Hauseigentümer befindet.
Gruß, Niels
Hi Niels,
oftz sieht man bei Privatwegen das Schild „Kein Winterdienst. ´Betreten auf eigene Gefahr“
Rein rechtlich kann man es so sehen, als wennalle Häuser auf einem großen privaten Grundstück stehen würden.
Die Stadt kann dort keinen Winterdienst regeln.
Wenn aber was passiert geht es um Haftpflicht, Verkehrssicherungspflicht usw.
Durch die obigen Schilder wird dann versucht, die Verantwortung auf die Benutzer der Wege/Grundstücke zu verlagern.
Nach dem Motto: Pass halt auf - wir machens nicht für dich *g*
Wenn schon 30er-Zonen nicht gestreut werden müssen und die Benutzer selbst für eine sichere Dutrchquerung verantwortlich sind… wieso sollte es dann bei privaten Straßen und Grundstücken anders sein ?
private Ansicht
Gruß
BJ
Hallo,
um dem fiktiven Fall Substanz zu verleihen, habe ich mal bei einer ähnlichen Anlage in Hochstetten nachgefragt
. Dort ist die Abmachung zwischen den Hausbesitzern, dass jeder vor seinem Haus einen Weg zum Laufen freihält (ist ein verkehrsberuhigter Bereich, „Spielstraße“, gepflastert ohne Gehwege).
Gruß, Niels
Hallo Niels,
Wie sieht das eigentlich bei nicht öffentlichen Gehwegen aus?
Es gibt da ja so Reihenhaussiedlungen die sich um einen Platz
oder eine - meist gepflasterte - Straße gruppieren (sozusagen
ein Dorf im Dorf). Diese Straße ist Gemeinschaftseigentum der
Hausbesitzer (also jedem Besitzer gehört ein X-tel der
Gemeinschaftsfläche). Wie sieht es da mit der Räum- und
Streupflicht aus? Ist jeder für alles verantwortlich? Muss
überhaupt nicht gestreut werden? Jeder nur für das Stück vor
seinem Haus?
Es geht hier um die Frage, wen die sogenannte
Verkehrssicherungspflicht trifft. In einem solchen Fall trifft die
WEG diese Pflicht. Wie sie das löst, bleibt ihr selbst überlassen
(Privatunternehmen, ein oder mehrere Eigntümer übernehmen das, etc.).
Ganz klar ist, dass wenn jemand stürzt weil nicht geräumt worden ist,
die WEG haftet. Da nützen auch keine dümmlichen Schilder etwas (frei
nach dem Motto: Ab hier auf eigene Gefahr).
Gruß - Jaschiii