Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2005

Hallo,

Angenommen Mieter A legt Widerspruch beim Vermieter B zur Betriebskostenabrechnung fristgerecht (die 4 Wochen meine ich) ein wegen der Überhöhung für das Jahr 2005 vom 31.08.2006. Mit der Bitte die Kopien der Originalbelege zur Einsichtnahme zu überlassen.
Der Wert war nicht abgebucht
Im November wurde ein neuer Vermieter.

Jetzt (Januar) antwort mit die Kopien der Originalbelege (ein Stoß Kopie ein Zentimeter dick) kommt. Nur werden ungefähr 30 % auf mich bezogen.

Seit Termin Widerspruch sind mittlerweile 5 Monate ohne Reaktion des Vermieters vergangen.

Frage: Wie lange hat der Vermieter Zeit, um auf den Widerspruch zu reagieren? Gibt es da so was wie Verjährung?

Würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen.

MfG, Oleg

Wenn der Vermieter nicht abgebucht hat, dann hat vielleicht der Mieter auch eine Einzugsermächtigung widerrufen bzw. dem Einzug des Differenzbetrages widersprochen?

Ein pauschaler Widerspruch setzt nicht die Fälligkeit des Abrechnungsbetrages aus.
Wenn sich der Mieter mit der Zahlung in Verzug befindet, sieht „das Recht“ als nächsten Schritt das gerichtl. Mahnverfahren/Zahlungsklage vor.

Daher sollte der Mieter im eigenen Interesse umgehend handeln, sobald ihm gewünschten Fotokopien vorliegen.
D.h. Abrechnung/Belege prüfen, seinen Widerspruch in Bezug auf die einzelnen Punkte substantiiert vortragen (einzeln begründen) bzw. die unstrittigen Punkte zahlen.

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