Hallo,
Angenommen Mieter A legt Widerspruch beim Vermieter B zur Betriebskostenabrechnung fristgerecht (die 4 Wochen meine ich) ein wegen der Überhöhung für das Jahr 2005 vom 31.08.2006. Mit der Bitte die Kopien der Originalbelege zur Einsichtnahme zu überlassen.
Der Wert war nicht abgebucht
Im November wurde ein neuer Vermieter.
Jetzt (Januar) antwort mit die Kopien der Originalbelege (ein Stoß Kopie ein Zentimeter dick) kommt. Nur werden ungefähr 30 % auf mich bezogen.
Seit Termin Widerspruch sind mittlerweile 5 Monate ohne Reaktion des Vermieters vergangen.
Frage: Wie lange hat der Vermieter Zeit, um auf den Widerspruch zu reagieren? Gibt es da so was wie Verjährung?
Würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen.
MfG, Oleg