Mietnebenkostenabrechnung 2006

Hallo an alle,

gibt es Möglichkeiten seine Nebenkostenabrechnung, mit vertretbaren Unkosten, überprüfen zu lassen?
Bin kein Mitglied im Mieterschutzbund.

Für Hilfe schon mal danke im voraus.

Grüsse
Bert

Hallo

anhand des Mietvertrages wo ein Verteiler- bzw. Umlageschlüssel angegeben ist, sowie die umlagefähigen Kosten genannt sein müssen und ggf. Einsicht in die Belege (falls man den Zahlen nicht traut) kann man das doch selbst, oder?

Gruß

Hallo „Irene“,

danke für Deine schnelle Antwort.

Im Grunde hast Du ja recht, aber ich habe weder Verteiler- noch Umlageschlüssel im Mietvertrag stehen.
Es gibt eigentlich zwei Gründe warum ich die Abrechnung gerne überprüfen lassen würde, der eine ist ob die Abrechnung so ok ist, der zweite, ob Form und Inhalt so ok sind.
Ich bekomme Kopien welche auf einem Faxgerät gemacht wurden und teilweise handschriftlich…muss ja nichts heissen.

Gruß
Bert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber ich habe weder Verteiler- noch Umlageschlüssel im Mietvertrag stehen.

z.B. hier
http://www.nebenkosten-pruefen.de/
kannst du eine Abrechnung prüfen lassen
Ich will jetzt aber keine Werbung machen - habe das Angebot selbst noch nicht in Anspruch genommen.
Sicher findest du mit GOOGLEN selbst noch weitere Anbieter.

Bezüglich der Form gibt es keine Vorschriften
Allerdings müssen bestimmte Mindestangaben vorhanden sein:

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung ergeben sich aus § 259 BGB (Rechenschaftspflicht) und einer grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.11.1981 (GH ZMR 1982, 108, Schmidt-Futterer, § 556 BGB,Rn. 334. Es sind daher vier Mindestangaben notwendig:

  1. eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
  2. die Angaben und Erläuterung des Abrechnungsmaßstabs
  3. die Berechnung des Anteils des Mieters
  4. der Abzug der Vorauszahlung des Mieters.
    Quelle:
    http://www.immobilienscout24.de/de/scoutmanager/help…

Ohne Gesamtkosten sowie Gesamtschlüssel/Summer aller Anteile
sowie jeweils deine Anteile am Schlüssel wäre auch keine Überprüfung möglich

siehe z.B. auch die Infoschriften
http://www.bmgev.de/mietrecht/infoschriften.html

hier findest du z.B. Musterabrechnungen zu Vergleichszwecken
http://www.eddi24.de/index.asp?page=preisnk
http://www.eddi24.de/index.asp?page=preishk

1 „Gefällt mir“

na, diese Antwort ist aber ein Sternchen wert, Rudi

Gruß

na, diese Antwort ist aber ein Sternchen wert, Rudi

Gruß

Hallo Irene
vielen Dank für’s Lob.

Ich muss gestehen, die Sache mit dem Sternchen ist mir dabei erst jetzt aufgefallen
Rudi