Urteile zu Wohnrecht

Hallo,

folgende Frage:

Kennt jemand ein Gerichtsurteil, wo ein bestehendes lebenslanges Wohnrecht durch eine Klage wieder aus dem Grundbuch entfernt wurde?

Ich freue mich auf viele Antworten.

mfg

Hallo

ich würde mal googeln unter Urteile Mietrecht - lebenslanges Wohnrecht.

Da braucht es schon einiges um die Klage erfolgreich sein zu lassen:
Bedrohung, tätlicher Angriff, Betrug o.ä.

Habe so einen ähnlichen Fall gerade vor Gericht durchgezogen.

Gruß

Hallo

wen möchtest du verklagen??
Hat ein Verwandter Wohnrecht,oder ein Fremder?Wie ist die derzeitige Situation?

lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
kenne leider das Urteil nicht, aber ein Politiker aus einer baden-
württembergischen Hauptstadt hat eine Dame aus dem Haus bekommen. Die
Klage bezog sich auch darauf, dass der Mann nicht ahnen konnte, dass
die Dame so alt wird.
Normalerweise ist das sehr schwer …

Hallo,

die Situation:

Vater überredet Sohn eine ETW zu kaufen mit Finanzierung auf dessen Namen. Beide Eltern erhalten ein unentgeltliches Wohnrecht und zahlen dafür sämtliche Kosten wie Hausgeld und Fremdfinanzierung, Grundsteuer usw.

Es funktioniert anfangs ohne Probleme, dann kommt es zum Streit, Vater zieht aus und Mutter bleibt wohnen. Er zahlt nichts mehr und sie muss irgendwie das Geld aufbringen. Ich selbst kann die Belastung nicht tragen, habe mich selbständig gemacht und schaffe es auf keinen Fall.

Meine Mutter schafft es auch nicht mehr lange.

Die ganze Sache war völlig anders geplant und (leider nur) mündlich abgesprochen.

Kann man da nicht etwas machen?

Hallo

ein lebenslanges Wohnrecht muss eigentlich notariell beglaubigt werden, wenn dies nicht so ist, steht Aussage gegen Aussage.

Problem dürfte ja auch sein, dass Mutter sich eine neue Wohnung suchen muss. Normalerweise muss Vater für seine Frau zahlen, wenn diese kein Einkommen hat.

Ich sehe hier nur die Möglichkeit über einen Rechtsanwalt den Vater anschreiben zu lassen und die Sache zu klären, damit nicht auch noch die Wohnung den Bach runtergeht.

Gruß

Es ist alles notariell beglaubigt. Nur was die Zahlungen angeht gibt es nur mündliche Vereinbarungen.

Die Wohnungsfinanzierung hat damals mein Vater geregelt und ich habe ihm blind vertraut. Die Finanzierung ist absoluter Wahnsinn: 50 € Euro Tilgung bei 61.000 € Kredit. Ich weiß, ich habe es unterschrieben :frowning:

Ich möchte in erster Linie, das mein Vater aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Mit meiner Mutter werde ich mich schon einigen. Zumal er ja garnicht in der Wohnung wohnen kann, weil ja meine Mutter dort wohnt. Sie waren damals schon geschieden und sind nun wieder auseinander. Unterhalt gibt es von ihm bei einer Rente von 700 € wohl kaum…

Die Wohnungsfinanzierung hat damals mein Vater geregelt und
ich habe ihm blind vertraut. Die Finanzierung ist absoluter
Wahnsinn: 50 € Euro Tilgung bei 61.000 € Kredit. Ich weiß, ich
habe es unterschrieben :frowning:

Wenn du 50 € Tilgung/Monat meinst, sind das 1% pro Jahr und das ist ja das normale…

Hier hilft dir wirklich nur ein Rechtsanwalt.

Gruß