Hallo ihr Wissenden, hat ein Vermieter das Recht, einem Mieter den Besuch eines Menschen zu untersagen, weil der Hausgemeinschaft (ingesamt 6 Parteien) der Typ nicht passt? Dazu muss ich sagen, dass der Kerl schon manchmal Randale gemacht und im Treppenhaus geraucht hat , weil der Mieter eine rauchfreie Wohnung hat.
Zitiere aus dem Brief:
Die Hausgemeinschaft hat sich bei mir über die häufige Anwesenheit des Herrn… in ihrer Wohnung beschwert. (Auflistung der Schandtaten Rauchen, Krawall schlagen ect.)
Herr …wird aufgefordert, sich vom Haus in der …Strasse fernzuhalten. Sollten sie als Mieter dafür nicht Sorge tragen, werde ich eine Kündigung Ihres Mietvertages in Erwägung ziehen.
Klar, kündigen kann der Vermieter sowieso, aber ist der Brief rechtlich in Ordnung? Ich glaube nicht, aber glauben ist nicht wissen.
Klar, kündigen kann der Vermieter sowieso, aber ist der Brief
rechtlich in Ordnung? Ich glaube nicht, aber glauben ist nicht
wissen.
Grundsätzlich gibt es das Hausrecht http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01213.html
danach kann der Eigentümer sehr wohl Hausverbot erteilen.
Macht ja auch Sinn. Warum sollte irgendjemand einen Randalierer in den „eigenen vier Wänden“ dulden müssen?
daß der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann ist ja inzwischen bekannt. Eine Zuwiderhandlung wäre Hausfriedensbruch.
Zum Thema Rauchen im Treppenhaus noch etwas: http://www.tammtamm.de/miete-rauchen.htm
Grundsätzlich gibt es das Hausrecht http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01213.html
danach kann der Eigentümer sehr wohl Hausverbot erteilen.
Macht ja auch Sinn. Warum sollte irgendjemand einen
Randalierer in den „eigenen vier Wänden“ dulden müssen?
Bin ich anderer Meinung.
Sicher hat der Vermieter für die Flure, Treppenhäuser usw. Hausrecht.
Das Hausrecht geht aber nicht soweit, dass er Mietern vorschreibt, welchen Besuch er empfangen darf. Und der Besuch muss nun mal durch das Treppenhaus. Das muss der Vermieter dulden!!!
Ausnahme: Der Besucher hat den Vermieter schon bedroht oder tätlich angegriffen.
Der Vermieter kann, wie ja bereits auch schon getan, seinen Mieter zur Rechenschaft ziehen = Abmahnung usw.
Gruß
Stiefel
Der sich fragt, was das für ein Besuch sein muss, der in fremden Hausfluren randaliert?
daß der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann
ist ja inzwischen bekannt. Eine Zuwiderhandlung wäre
Hausfriedensbruch.
Ist aber in diesem Fall falsch, denn das Hausverbot bezieht sich auf fremde Personen, welche keinen Besuch bzw. Mieter darstellen.
Den Rest siehe bitte meinen Beitrag etwas weiter unten.
Sicher hat der Vermieter für die Flure, Treppenhäuser usw.
Hausrecht.
Das Hausrecht geht aber nicht soweit, dass er Mietern
vorschreibt, welchen Besuch er empfangen darf. Und der Besuch
muss nun mal durch das Treppenhaus. Das muss der Vermieter
dulden!!!
Hier ist das Hausrecht aber quasi geteilt. Der Mieter hat das Hausrecht an der gemieteten Wohnung nebst den dazugehörigen Zugängen.
Das Hausrecht des Vermieters bleibt hier vorerst unberücksichtigt.
Ausnahme: Der Besucher hat den Vermieter schon bedroht oder
tätlich angegriffen.
Das braucht der Besucher nicht. Es reichen Ruhestörung und/oder Sachbeschädigung. Ersteres wurde ja schon erwähnt, letzteres käme in Betracht wenn der Besuch die Kippen im Hausflur austritt und dabei den Bodenbelag beschädigt.
…hat ein Vermieter das Recht, einem Mieter
den Besuch eines Menschen zu untersagen, weil der
Hausgemeinschaft (ingesamt 6 Parteien) der Typ nicht passt?
Ich bin kein Jurist, aber ohne weiteres ist der hohe Rang des Hausrechts zu erkennen und um ein derart hochrangiges Recht anzugreifen, wird Peanuts der Art „paßt den Mietern nicht“ nicht reichen.
Ein Mieter hat das Hausrecht an der gemieteten Wohnung. Das Hausrecht beinhaltet den Zugang zur Wohnung. Es spielt keine Rolle, ob ein Besucher anderen Mietern oder dem Vermieter paßt oder nicht. Um am Hausrecht eines Mieters zu rütteln und einem bestimmten Besucher des Mieters den Zutritt zu verwehren, müssen handfeste Vorfälle vorangegangen sein, die deutlich über das Rauchen einer Zigarette oder laute Töne hinausgehen müssen.
Der Miter hat das Hausrecht in seinen angemieteten Räumen.
Wenn sich Besuch im Treppenhaus aufhält oder den „häuslichen Freiden“ stört, so kann dieses durch den Vermieter verboten werden.
Man mietet ja nicht das Treppenhaus mit, sondern darf es nur zum baulich bestimmten Zweck benutzen - nämlich rauf und runter kommen.
Für eine ordnungsgemäße Kündigung braucht der Vermieter keine Begründung angeben. Er muss sich enfach an die Fristen halten und das war es dann.
Für eine außerodentliche Künsdigung müssen nachvollziehbare Gründe angegeben werden, die eine weitere Vermietung an den bisherigen Mieter unmöglich macht.
Randale ist meiner Ansicht nach schon ein Grund, wenn es immer wieder vorkommt.
Man sollte seine Besucher einfach um ein bißchen Mäßigung bitten. Das ist ganz normal.
Zum Rauchen im Flur:
Obwohl selbst Raucher, kann ich es nachvollziehen, dass Mitbewohner darüber verärgert sind. Der Rauch hält sich auch bei guter Lüftung (die aber selten ist) seeehr lange und wirkt deshalb störend.
Vielleicht dann den Raucher in einen kleinen Raum bitten, Fenster weit auf… Vor dem Haus rauchen … einfach gemeinsam weggehen. Ein kleiner Spaziergang schadet nicht… und solange das rauchen nicht überall verboten ist…