Birefkastenfalle!

Hallo,

mal angenommen einem Mieter wird von einer Hausverwaltung gekündigt.
Dieser zieht aus, und will die Wohnung übergeben. Die Hausverwaltung aber rührt sich nicht, kommt nicht. Die Schlüssel können demnach nicht übergeben werden, werden aber im Geschäft darunter abgegeben und die Hausverwaltung darüber benachrichtigt.

Hausverwaltung klagt auf Räumung (obwohl Mieter nicht mehr dort wohnt)
Räumungsklage wird unter der alten Adresse zugestellt, bzw. in den Briefkasten geworfen, weil der Name noch am Briefkasten steht.

Fristen verstreichen… Exmieter erfährt vom Beschluss sowie Gebühren und Kosten durch einen Gerichtsvollzieher, der ihm viele Monate später in seiner neuen Wohnung von einem Bescheid mit Haftandrohung persönlich übergeben wird.

Widerspruchsfristen wären abgelaufen, ca 5000,00 Euro Mietschulden, (obwohl ausgezogen, umgemeldet, Nachsendeantrag gestellt usw.) Gerichtskosten, Kosten der Klage usw. (Wohnung hatte 200 Euro monatlich gekostet) sind entstanden, die nun von Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Der Exmieter versuchte in einem Prozess zu klären, dass er ja keine Miete für eine Wohnung zahlen braucht, die er nicht mehr bewohnt und bei der das Versäumnis bei der Hausverwaltung lag, weil diese keine Übergabe ermöglicht hatte.

Richter lehnte ab, weil er das Namenschild am Briefkasten nicht entfernt hatte. Dadurch gelten die Bescheide als zugestellt und das die Fristen abgelaufen wären, sei auch rechtens.

Kann das wirklich wahr sein?

Diese Geschichte ist natürlich nicht wirklich passiert und rein fiktiv, denn so was kann gar nicht wahr sein, oder doch?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo Bastett,

in diesem Forum

erklärt man dir das was und worum!
Natürlich hast du völlig recht!
Der Richter, der hat nimmer Recht!
Und nur hier in dem Internet
Sind alle Leute richtig nett.
Drum sag ich dir: Vergiß es halt!
Die Welt da draußen ist recht kalt.
Komm rein, hier hast du’s recht schön warm!
Ich nehm dich tröstend in den Arm!

Und denkst du: Was’n das für’n Dichter?
Dann schimpf mit mir: Du pöser Richter!

Tätä!

Horst

Hallo,

mal angenommen einem Mieter wird von einer Hausverwaltung
gekündigt.
Dieser zieht aus, und will die Wohnung übergeben. Die
Hausverwaltung aber rührt sich nicht, kommt nicht. Die
Schlüssel können demnach nicht übergeben werden, werden aber
im Geschäft darunter abgegeben und die Hausverwaltung darüber
benachrichtigt.

Hätte man der Hausverwaltung auch übergeben können/müssen bzw. sich eine Quittung vom Geschäft geben lassen können/müssen.

Hausverwaltung klagt auf Räumung (obwohl Mieter nicht mehr
dort wohnt)

Einer Räumungsklage geht eigentlich noch einiges zuvor.
Mahnungen wegen nicht bezahlter Miete etc.

Räumungsklage wird unter der alten Adresse zugestellt, bzw. in
den Briefkasten geworfen, weil der Name noch am Briefkasten
steht.

Machen manche Mieter nicht ab.

Fristen verstreichen… Exmieter erfährt vom Beschluss sowie
Gebühren und Kosten durch einen Gerichtsvollzieher, der ihm
viele Monate später in seiner neuen Wohnung von einem Bescheid
mit Haftandrohung persönlich übergeben wird.

Woher hat dieser die neue Adresse?

Widerspruchsfristen wären abgelaufen, ca 5000,00 Euro
Mietschulden, (obwohl ausgezogen, umgemeldet, Nachsendeantrag
gestellt usw.) Gerichtskosten, Kosten der Klage usw. (Wohnung
hatte 200 Euro monatlich gekostet) sind entstanden, die nun
von Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

5000 € Mietschulden würden bei der Miete fast 2 Jahre Mietzeit heißen.
Ein Nachsendeantrag sollte eigentlich davor schützen, dass Post an die falsche, alte Adresse geht. Post verklagen?

Der Exmieter versuchte in einem Prozess zu klären, dass er ja
keine Miete für eine Wohnung zahlen braucht, die er nicht mehr
bewohnt und bei der das Versäumnis bei der Hausverwaltung lag,
weil diese keine Übergabe ermöglicht hatte.

Das ist zu einfach.

Richter lehnte ab, weil er das Namenschild am Briefkasten
nicht entfernt hatte. Dadurch gelten die Bescheide als
zugestellt und das die Fristen abgelaufen wären, sei auch
rechtens.

Kann das wirklich wahr sein?

Falls ein fiktiver Anwalt mit der Sache beschäftigt war - na, ich weiß nicht.

Diese Geschichte ist natürlich nicht wirklich passiert und
rein fiktiv, denn so was kann gar nicht wahr sein, oder doch?

Oh, doch - gibt vieles - was es nicht gibt.

Liebe Grüße
Bastett

Hier hätte man doch Einspruch gegen das fiktive Urteil einlegen können?

Gruß

Hi,
ich hatte zwei ähnliche Fälle:

  1. Kreis wollte Geld von mir wegen Fahrtzeitüberschreitung LKW (Kontrolle durch Polizei)
    Fall geschehen im Mai 2001.
    2 Jahre später erhielt ich eine „letzte Mahnung“.
    Was war geschehen ?
    Ich war umgezogen, hatte mich ab und umgemeldet, Nachsendeantrag etc. Also alles korrekt.
    (Nachsendeantrag läuft übrigens nicht ewig sondern nur bestimmte Zeit)
    Die Einschreiben wurden in diesem rt hinterlegt und ein Zettel in den Briefkasten geworfen.
    Amtliche Einschreiben durften angeblich nicht nachgesendet wwerden.
    Ich erhielt alle Schreiben erst nachdem ich Wiedeaufnahme beantragt hatte.

3 Monate schriftliche erklärungen und Argumentation, dass ich nicht davon gewussst hatte und auch alles von meiner Seite korrekt gelaufen war…
OK wir übergeben an Staatsanwaltschaft x. Das wolte ich auch.
Die Bestätigung kam an einem Donnerstag.
Am folgenden Montag fand ich eine „nettes Schreiben“ von einem Gerichtsvollzieher, dass ich den Betrag von xxx € bis 17 Uhr zu zahlen habe.
Der (Nachbar)Kreis hatte um Amtshilfe gebeten zur Eintreibung.
Ich kam erst um 19 uhr nach hause.
Anrufen, Zahlen, Faxen…
Wieder 3 Monate später war der Prozess.
Nagut ich hatte Strafe zu zahlen, aber weniger. Ich hatte also noch was gut.
2 Wochen nach dem Prozess hatte ich wieder ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Kasten… ich sollte schon wieder zahlen.

Kann sich jemand vorstellen, wie ich mit dem Gerichtsvollzieher umgesprungen bin ? Höflich war jedenfalls was anderes. Im Endeffekt habe ich ihm etwas von Goethe zitiert und den Hörer aufgeknallt.
Es kam dann ein Entschuldigungsschreiben vom Kreis und mein zuviel bezahltes Geld.

  1. Fall: Auszug 2003
    Vereinbarung am Auszugstag: Vermieter klärt aklles mit Stromversorger.
    Vermieter schuldete mir noch Kaution und hat sie erst nach offizieller Fristsetzung gezahlt.
    Im Jahr 2006 erhielt ich eine Verbrauchs-Abrechnung des Stromanbieters
    über die letzten Jahre.
    Auch hier waren angeblich Einschreiben ergangen und hinterlegt worden.
    Es reichte eine kurze Erklärung der Sachlage und der Hinweis, dass die Wohnung noch am Tage des Auszugs vermietet worden war und dass der Vermieter den neuen Mieter wissentlich nicht angemeldet hatte.
    Kurze Zeit später kam eine korrekte Stromabrechnung mit einem Scheck über den zuviel gezahlten Betrag von damals.

Meine Erfahrungen aus diesen beiden Fällen und aus anderen mit denen ich beruflich zu tun hatte:
Ich pfeife auf angeblich abgelaufene Widerspruchsfristen wenn ich nachweislich nicht dort gewohnt hatte.
Es gibt das Einwohnermeldeamt. Dort ist hintelegt, wann man wo gewophnt hat.
Wenn die Post ihre eigenen regeln macht, so interessiert mich das nicht. Ich beweise, dass mich die Benachrichtigung nicht erreichen konnte… und habe dadurch bisher immer noch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand errreicht…

… auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, sondern nur Laie.
Wenn ich selbst nicht weiter komme, nehme ich mir einen guten Anwalt, der meine Argumentation zu eigen macht und sie auch vertritt.

Gruß
BJ