Hallo,
mal angenommen einem Mieter wird von einer Hausverwaltung gekündigt.
Dieser zieht aus, und will die Wohnung übergeben. Die Hausverwaltung aber rührt sich nicht, kommt nicht. Die Schlüssel können demnach nicht übergeben werden, werden aber im Geschäft darunter abgegeben und die Hausverwaltung darüber benachrichtigt.
Hausverwaltung klagt auf Räumung (obwohl Mieter nicht mehr dort wohnt)
Räumungsklage wird unter der alten Adresse zugestellt, bzw. in den Briefkasten geworfen, weil der Name noch am Briefkasten steht.
Fristen verstreichen… Exmieter erfährt vom Beschluss sowie Gebühren und Kosten durch einen Gerichtsvollzieher, der ihm viele Monate später in seiner neuen Wohnung von einem Bescheid mit Haftandrohung persönlich übergeben wird.
Widerspruchsfristen wären abgelaufen, ca 5000,00 Euro Mietschulden, (obwohl ausgezogen, umgemeldet, Nachsendeantrag gestellt usw.) Gerichtskosten, Kosten der Klage usw. (Wohnung hatte 200 Euro monatlich gekostet) sind entstanden, die nun von Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Der Exmieter versuchte in einem Prozess zu klären, dass er ja keine Miete für eine Wohnung zahlen braucht, die er nicht mehr bewohnt und bei der das Versäumnis bei der Hausverwaltung lag, weil diese keine Übergabe ermöglicht hatte.
Richter lehnte ab, weil er das Namenschild am Briefkasten nicht entfernt hatte. Dadurch gelten die Bescheide als zugestellt und das die Fristen abgelaufen wären, sei auch rechtens.
Kann das wirklich wahr sein?
Diese Geschichte ist natürlich nicht wirklich passiert und rein fiktiv, denn so was kann gar nicht wahr sein, oder doch?
Liebe Grüße
Bastett