Ab wann wird bei Auszug aus 'reinigen' 'lackieren'

Halli Hallo,

Mal angenommen: Frau A hat ihre Wohnung gekündigt. 8 Wochen vor dem Ende der Mietzeit wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, um festzuhalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Dort steht zu den Heizkörpern, sowie den Holztüren: „reinigen, ggf. lackieren“.

Die Heizkörper und die Türen sind in einem normalen Zustand. Nicht mehr strahlend weiß (3 Jahre Mietdauer) aber auch nicht bunt angemalt oder mit deutlichem Schmutz. Ganz normale Heizkörper eben.

Was muß Frau A tun?

  1. Auf jeden Fall nur reinigen?
  2. Auf jeden Fall lackieren, um einen Neuwertigen Zustand herzustellen?
    oder
  3. Ein „kommt drauf an“. In diesem Falle: Wie ist eine Grenze definiert? Bis zu welchem Zustand reicht ein einfaches, akkurates Reinigen? Ab wann muß sowas wirklich lackiert werden?

Besten Dank im Voraus

liebe Grüße

Sandra

Hallo

wenn es mit reinigen sauber wird…

Gruß

Hallo,

wurde denn das Vorabnahmeprotokoll unterschrieben?

Wenn ja, ist doch alles klar. Damit hätte man den Mangel und dessen Beseitigung bestätigt.

Wenn nicht ist zu prüfen, ob der Lack schon abgebröckelt ist, Oder ob wirklich nur zu reinigen ist.

Gruß
Stiefel

wurde denn das Vorabnahmeprotokoll unterschrieben?

Frau A hat unter vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterschrieben.

Wenn nicht ist zu prüfen, ob der Lack schon abgebröckelt ist,
Oder ob wirklich nur zu reinigen ist.

abgebröckelter Lack als Kriterium? Das ist doch schon mal was.

danke

sandra

Hi sandra,

abgebröckelter Lack als Kriterium? Das ist doch schon mal was.

aber genau hinschauen: Der Lack muss wirklich am ganzen Heizkörper hinüber sein; eine abgestoßene Ecke begründet keine Streichpflicht. Nach 3 Jahren wäre das auch unwahrscheinlich, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (welch wunderbare Prägung!) sollte ein Lack leicht 10 Jahre halten.

Gruß Ralf