Wasserschaden

Hallo,
mal angenommen bei einem Mieter (sagen wir Mutter mit 2 Kindern,eins davon schwerstmehrfachbehindert) entsteht ohne ihr verschulden ein massiver Wasserschaden.
Durch den Wasserschaden wurde die Decke sowie Laminat unbrauchbar.Fast die ganze Wohnzimmereinrichtung ist nass.
Die Versicherung ( der Mieterin) schickt einen Gutachter der die Möbel zum Austrocknen für 14 Tage in einen „Trockenraum“ schickt.Auch die durchnässten Geräte wie Fernseher usw.
Nun würde die Mutter also 14 Tage ohne Wohnzimmereinrichtung in einer kleinen ,jetzt muffigen Wohnung leben.Wenn der Laminat raus ist wirds wohl noch schlimmer und das Zimmer erstmal ganz unbrauchbar.
Angenommen der Vermieter kümmert sich gar nicht um die Angelegenheit.Er meint Heizung aufdrehen reicht um die nasse Wand wieder trockezulegen und vertröstet die Mieterin aus Ende nächster Woche.Aus Erfahrung weiss die Mieterin aber das er sich gar nicht kümmern will.

wie lange muss die Mieterin warten um kündigen zu können ? Der Schimmel wird ja nicht lange auf sich warten lassen.
Auch wenn die Möbel ausgetrocknet sind beliebn ja sicher Schäden an den Möbeln ( Wasserflecken usw) und dem Fernseher vertraut die Mieterin auch nicht.Er stand ja Stunden im Regen.
Was ist denn mit einer Wertminderung ?
Worauf müßte in so einem Fall die Mieterin achten auch um die Gesundheit ihrer Kinder nicht zu gefährden ?
Ohne Wohnzimmer,hat die Familie praktisch keinen Platz.Die Küche ist winzig und das Kinderzimmer ist vollgestopft mit Kartons und Dingen die aus dem Wohnzimmer mussten.Zudem mufft die ganze Wohnung.Vermieter meinte das es reicht die Heizung aufzudrehen und die Fenster zu öffnen.Mit einem schwerstbehindertem Kind kann Mieterin aber nicht die Fenster ständig aufreissen.
Wie sollte sie sich in so einem Fall am besten verhalten ?

Bettina

Hallo Bettina.

Der von Dir geschilderte Fall ist komplex. Denn es hat mehrere
Beziehungsebenen (Mieterin - Nachbar, reines zivilrechtliches
Schadensersatzrecht | Mieterin - Vermieter - Mietrecht).
Ich würde in so einem Fall zu einem Anwalt raten. Sollte keine
Rechtsschutz bestehen gibt es abhängig von der Höhe des verfügbaren
Einkommens gegebenenfalls Proezeskostenhilfe. Inwieweit das eine
Beratung eines RA im vorprozessualen deckt, weiss ich aber leider
nicht. Einfach ins Amtsgericht gehen und fragen.

Es bestehehn mE Ansprüche gegen die Nachbarn und deren Haftpflicht
direkt, soweit es um irreparable Wasserschäden an der Einrichtung
geht sowie für die Kosten der Renovierung.
Gegenüber dem VM ist eine Wiederherstellung der Benutzbarkeit der
Whg. geltend zu machen. Ggf. Trockengeräte.
Als Druckmittel kann Mietminderung mit vorheriger Androhung geltend
gemacht werden. Höhe: etwa Anteil qm Zimmer zu gesamter Whg = Anteil
an der KALTmiete, die gemindert werden kann.
Muffiger Geruch ist kein Minderungsgrund, Schimmel eher auch nicht.
Denn wirkliche Gesundheitsschädlichen wird man eh nur mittels
Gutachten nachweisen können. Gelüftet werden muss im Rahmen des
Möglichen und Zumutbaren…

Sollte die Versicherung bisher kulant gewesen sein (im Sinne von
aktiv) einfach da mal einen verständnissvollen Ansprechpartner
sichern und alles ansprechen, mal schauen, was sie von alleine
geben…

Gruß - Jaschiii

Hallo

die Mieterin sollte hier schnellstens anwaltlichen Rat suchen (s. Vorschreiber Prozesskostenhilfe) oder beim Mieterbund vorstellig werden, auch und gerade wegen der beschädigten Möbel etc.
Wenn Versicherungen merken, dass man wenig Ahnung hat, wird dies auch schon mal ausgenutzt und vielleicht nicht so reguliert wie es eigentlich sein müsste.

Gruß