Lebenspartner mit in den Mietvertrag einschließen

Hat man einen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Einschluß eines Lebenspartners (keine Ehe, keine eingetr. Lebenspartnerschaft) als vollwertiegen (Mit-)Mieter mit in den Mietvertrag aufnehmen muss? Kann man nach einer gewissen Zeit den Mietvertrag als (Mit-)Mieter kündigen und ggf. dann den Mietvertrag nebst Wohnung dem „nachgetragenen“ Mieter überlassen? Es sollte natürlich alles bei alten Konditionen bleiben!

Hi

Wir haben es ebenfalls s:

Beide stehen im Mietvertrag drinnen.

Nur beide können den Mietvertrag beenden - möchte einer danach in der Bude bleiben, muß ein neuer Mietvertrag her.

Obs richtig so ist wird man sehen , so hab ich’s gelernt *g

Hallo,

Nur beide können den Mietvertrag beenden - möchte einer danach
in der Bude bleiben, muß ein neuer Mietvertrag her.

Vorausgesetzt der Vermieter möchte nur mit einer Person das Mietverhältnis fortsetzen, gilt sowohl bei einem neuen MV, sowie bei einem Nachtrag zum MV.

Gruß
Stiefel

Hat man einen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem
Einschluß eines Lebenspartners (keine Ehe, keine eingetr.
Lebenspartnerschaft) als vollwertiegen (Mit-)Mieter mit in den
Mietvertrag aufnehmen muss?

NEIN (ein Anspruch auf Vertragsänderung besteht nicht)
Aber:

Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahme des Lebenspartners/der Lebenspartnerin in die Mietwohnung der Erlaubnis des Vermieters bedarf (BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 371/02).

Der Vermieter kann die Erlaubnis nur versagen, wenn die Mitbenutzung der Mietwohnung durch den Lebenspartner/die Lebenspartnerin für ihn - z. B. bei einer Überbelegung der Wohnung - unzumutbar ist.

Quelle: http://www.bmgev.de/mieterecho/320/22-infoschrift-un…

Die restlichen Fragen erübrigen sich dadurch.