Hallo,
in einer Mietwohnung wird eine neue Heizungsanlage (für Heizung und Warmwasser) montiert, für die der Vermieter einen Wartungsvertrag abschließt. Darf er die Kosten für diesen Wartungsvertrag auf die Mieter umlegen als Teil der Nebenkosten?
Danke für jede Antwort
Manfred Heitz
Hallo
ja, darf er. Kommt ja schließlich allen zu Gute wenn ordentlich gewartet wird.
Sollten diese Kosten im MV noch nicht aufgeführt sein, kann man dieses mit Einverständnis der Mieter ändern.
Gruß
Hallo Manfred,
wohin denn sonst?
fragt sich
Horst
Hallo Manfred,
Darf er die Kosten für diesen
Wartungsvertrag auf die Mieter umlegen als Teil der
Nebenkosten?
Falls vertraglich vereinbart, sieht´s gut aus für den VM.
Falls nicht, würde ich sagen nein. Denn: die Instandhaltung der
Mietsache als solcher obliegt dem VM. Es sei denn, die Dinge
unterliegen dem alleinigem Zugriff des Mieters. Das ist hier nicht der
Fall.
Gruß - Jaschiii