Mietkaution zurückgeben

Hallo
Gibt es Richtlinien in welchem Zeitraum Mietkaution zurückgegeben werden muss?

Wenn der Mieter ausgezogen ist, hat die Wohnung ordnungsgemäß übergeben hat, innerhalb welchen Zeitraumes muss der Vermieter die Kaution an den Mieter zu bezahlen?
gibt es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen oder einschlägige Gerichtsurteile?

Vielen Dank für alle die darüber nachgedacht haben
Grüße Ingo

Hallo Ingo,

eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Der ungefähre Richtwert dürfte so bei 6 Monaten liegen, da aber viele Rechnungen erst am Jahresende kommen, müßte jemand, der gerade erst ausgezogen ist wohl etwas mehr Geduld aufbringen.

Gruß!

Horst

Im Allgemeinen wird ein Rückzahlungsanspruch spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache entstehen. Dies ergibt sich aus
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html
da dann evtl. Ersatzansprüche des Vermieters verjährt sind - der Vermieter spätestens dann die Kaution abrechnen bzw. freigeben kann/muss.

Allerdings ist sich die „Allgemeine Rechtsprechung“ bei begründeten Fällen über einen längeren Kautionseinbehalt (jedoch nur in angemessener Höhe) einig.
> z.B. wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht in Höhe von bis zu vier monatlichen Vorauszahlungen

hierzu z.B. inzwischen auch ein BGH-Urteil aus 2006
http://www.das-grundeigentum.de/ge-02.02-f.php3?id=2188