Kann man die Zahlung des Nachforderungsbetrages der Betriebskostenabrechnung, wenn man unter Vorbehalt gezahlt hat, von dem Vermieter zurückfordern? Oder sogar mit der nächsten Mietzahlung verrechnen?
Wenn ja, welche Fristen müssen eingehalten werden?
Hallo
zurückfordern kann man nur wenn die NK-Abrechnung sich als falsch herausstellt. Sollte das so sein setzt man dem Vermieter eine Frist zur Rückzahlung, kommt er dieser innerhalb - sagen wir mal 2-4 Wochen nicht nach, kann man mit der Miete verrechnen.
Gruß