Kaution, NK, Abzocke? [Lang]

Hallo liebe Www-ler,

folgender fiktiver Fall: Mieter M zieht in September 2005 in eine Wohnung von Vermieter V ein. Er bleibt dort bis Ende April 2006 wohnen. Beim Ein- und Auszug werden Übergabeprotokolle unterschrieben, der Auszugsprotokoll besagt, dass alles in der Wohnung in Ordung sei.

M hat am Anfang des Mietverhältnises ordnungsgemäß eine Kaution als Sparbuch hinterlegt.

Im Laufe des Sommers 2006 versucht M vergeblich, V zu kontaktieren, um an seine Kaution zurück zu gelangen. Erst nach einem Anruf aus einer dem V unbekannter Telefonnummer geht er ran und verspricht eine baldige Abrechnung der Betriebskosten. Diese übergibt er dem M aber erst im Jahr 2007. Dabei wurden die NK-Kosten für 2005 durch einen Ablesedienst zusammengestellt und die für 2006 abschlägig gerechnet, da dem V noch keine Ablesung für diesen Zeitraum vorliegt. Dazu wurden vom V noch „Kosten der Reinigung nach Auszug“ angerechnet.

Nun beginnt das Interessante: Der Verbrauch für die drei Monate im Jahr 2005 (laut der Zusammenstellung des Ablesedienstes) übersteigt den Gesamtverbrauch von der Mietzeit (laut Übergabeprotokollen, auf denen Ablesungen der Zähler ja stehen). Zu der „Reinigung“ gibt es keine Rechunung, der V hat sich bei M auch nicht schriftlich binnen 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnises gemeldet.

Nun verlangt V von M eine hohe Nachzahlung und weigert sich bis dato, der Auszahlung der Kaution zuzustimmen. Kann er das? Wenn ja, wie lange? Muss M die „Reinigungskosten“ bezahlen?

Hallo liebe Www-ler,

Hallo,

folgender fiktiver Fall: Mieter M zieht in September 2005 in
eine Wohnung von Vermieter V ein. Er bleibt dort bis Ende
April 2006 wohnen. Beim Ein- und Auszug werden
Übergabeprotokolle unterschrieben, der Auszugsprotokoll
besagt, dass alles in der Wohnung in Ordung sei.

Dann hat er also diesbezüglich keine Ansprüche mehr (der V).

M hat am Anfang des Mietverhältnises ordnungsgemäß eine
Kaution als Sparbuch hinterlegt.

Im Laufe des Sommers 2006 versucht M vergeblich, V zu
kontaktieren, um an seine Kaution zurück zu gelangen. Erst
nach einem Anruf aus einer dem V unbekannter Telefonnummer
geht er ran und verspricht eine baldige Abrechnung der
Betriebskosten. Diese übergibt er dem M aber erst im Jahr
2007. Dabei wurden die NK-Kosten für 2005 durch einen
Ablesedienst zusammengestellt und die für 2006 abschlägig
gerechnet, da dem V noch keine Ablesung für diesen Zeitraum
vorliegt. Dazu wurden vom V noch „Kosten der Reinigung nach
Auszug“ angerechnet.

Diese „Kosten Reinigung…“ kann er nicht veranschlagen, da er ein Übergabeprotokoll unterzeichnet hat.

Die NK-Abrechnung 2005 ist zu spät vorgelegt worden, Nachzahlungen müssen vom Mieter nicht mehr erstattet werden, solange der Abrechnungszeitraum bis 31.12.2005 gegangen ist.

Nun beginnt das Interessante: Der Verbrauch für die drei
Monate im Jahr 2005 (laut der Zusammenstellung des
Ablesedienstes) übersteigt den Gesamtverbrauch von der
Mietzeit (laut Übergabeprotokollen, auf denen Ablesungen der
Zähler ja stehen). Zu der „Reinigung“ gibt es keine Rechunung,
der V hat sich bei M auch nicht schriftlich binnen 6 Monaten
nach der Beendigung des Mietverhältnises gemeldet.

Ersteres (der hohe Verbrauch) kann schon sein, da hauptsächlich die Wintermonate in der Wohnung verbracht wurden. Der VM kann aber - wie gesagt - wohl nur noch die Heizkosten von 01.01.2006 bis 04/2006 abrechnen.

Nun verlangt V von M eine hohe Nachzahlung und weigert sich
bis dato, der Auszahlung der Kaution zuzustimmen. Kann er das?
Wenn ja, wie lange? Muss M die „Reinigungskosten“ bezahlen?

M.E. kann er wie gesagt nur die 2006-Kosten zurückverlangen und die auch nur nach Vorlage der entsprechenden Abrechnungen. Warum er diese im März 2007 noch nicht vorliegen haben sollte ist zu erfragen. Die Anbieter jedenfalls sind damit eigentlich immer sehr schnell. Reinigungskosten: Nein.

Ein VM kann durchaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen (die er rechtmäßig erhebt) einen Teil der Kaution einbehalten. Aber eben nur einen Teil nicht das Ganze. Dazu hat er - ohne das dies so im Gesetz festgelegt wird - etwa 6 Monate Zeit bzw. so lange bis er die entsprechenden Abrechnungen der Anbieter vorliegen hat.

Der Mieter sollte sich schleunigst einen Rechtsbeistand holen und dem VM einen rechtlich belastbaren Brief schreiben.

Gruß
Nita

Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort, Nita!

Gruß,

Floo Powder