Kaution - Hausverkauf

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter mit einem Kautionssparbuch eines Mieters zu verfahren, wenn der Vermieter das Haus in dem der Mieter wohnt verkauft: Weder die Kaution auszubezahlen macht Sinn,
da der Mieter wohnen bleibt, wie auch die einfache Weitergabe an den Käufer des Hauses, da ja womöglich Ansprüche des Mieters an den alten Vermieter bestehen bleiben???
danke vorab
ad

Hallo ad,

meiner Meinung nach gibt es da zwei Möglichkeiten.

  1. Kaution in Anspruch nehmen und das Sparbuch mit dem dadurch geminderten Betrag an den neuen Eigentümer weitergeben. Der Mieter ist verpfichtet das Kautionskonto wieder aufzufüllen.

  2. Die bestehnde Forderungen an den neuen Eigentümer abtreten.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß
Stiefel

…Ansprüche des Mieters an den alten Vermieter …

??? andersrum ?

Gruss Helmut

… die kaution sichert ansprüche aus dem mietverhältnis. da der hauskäufer in dieses eintritt, muss ihm das kautionssparbuch übergeben werden.

ansprüche des vekäufers gegen den mieter können nach verkauf nicht mehr durch die kaution gesichert sein, der verkäufer ist idR nicht mehr über die whg verfügungsbefugt und damit auch nicht mehr über die kaution. sobald der käufer die nutzen und lasten übernommen hat, ist schluss.
irgendwelche ansprüche neben dem mietverhältnis sichert die kaution nicht.
alte ansprüche gegen den mieter aus dem mietverhältnis gehen mit dem mietvertrag auf dem käufer über, nur er kann sie von da an geltend machen.

also, was will der verkäufer noch mit der kaution??? wenn eine immobilie verkauft wird, sollten solche fragen zwischen dem vk und den kf. geklärt sein…

alte ansprüche gegen den mieter aus dem mietverhältnis gehen
mit dem mietvertrag auf dem käufer über, nur er kann sie von
da an geltend machen.

nun was passiert, wenn der mieter mit dem neuen eigentümer probleme hat und auf die idee kommt sich an den alten vermieter zu wenden zwecks rückzahlung der kaution, denn schließlich hat er ja ne quittung wo draufsteht, daß er die kaution an den alten vermieter gezahlt hat…

…muß evt. der alte vermieter auf zustimmung erfragen, ob er das kautionsbuch einfach so weitergeben kann???