da A & B gerade eine neue Wohnung suchen, haben sie sich in der Umgebung ihres Wohnortes umgesehen und durch Zufall ein Haus gefunden welches ihnen gefiel. Durch einen Aushang im Hausflur haben A & B die Hausverwaltung C ausfindig machen können. Die Personen A & B kontaktierten die Hausverwaltung C (Frage nach einer möglichen freien Wohnung), darauf hin teilte C A & B mit, dass
tatsächlich eine Wohnung frei wäre. Für eine Besichtigung der Wohnung verwies C auf eine Person D.
Bei der Besichtigung der WOhnung stellte sich heraus, dass es sich bei der Person D um einen Immobilienmarkler handelt, welcher (bei Anmietung der
Wohnung) auf eine Provision in Höhe von 2 NK-Mieten zzgl. MWSt
bestand.
Müssen A und B diese Provision zahlen, auch wenn sie die WOhnung nicht über den Markler D gefunden
haben und sie sich eigenständig mit der Hausverwaltung C in Verbindung gesetzt hatten?
hier wird es wahrscheinlich so sein, dass Hausverwaltung vom Makler partizipiert. Ist eigentlich nicht ok, denn auch eine Hausverwaltung sollte in der Lage sein eine Wohnung zu vermieten.
Hier sollte über die Courtage verhandelt werden, m.E. reicht 1 MM dicke aus.
es könnte ja auch sein, dass der Eigentümer vom Makler noch weitere Dienstleistung erwartet, z.B. eine Art „Begutachtung“ der Mietinteressenten. Wenn er darüber hinaus vielleicht noch mit dem Makler vereinbart hat, dass der das alleinige Recht hat, dieses Objekt anzubieten, haben A und B eigentlich kaum eine Chance.
Das ist ein ganz krummes Ding, denn die Hausverwaltung darf keine Maklerprovision nehmen und wird sich auf diese Tour (Provisionsteilung) vermutlich ein Zusatzbrot holen wollen. Wenn das der Eigentümer erfährt bekommen die sicher Ärger. Den Eigentümer erfährt man, wenn man sich vom Makler den Mietvertrag geben lässt