Klingelschildbeschriftung Pflicht?

Hallo,

ist es Pflicht sein Klingelschild zu beschriften? Wenn ja, ist dies irgendwo gesetzlich verankert?

Danke und Gruß

Timo

Hallo Timo,

ich kenne ad hoc kein Gesetz, dass eine Beschriftung des Klingelschilds
vorschreibt. Abgesehen von den unbestreitbaren Vorteilen kann es
allerdings sein, dass im MietV eine derartige Pflicht begründet wird
oder im MietV auf eine Hausordnung Bezug genommen wird, in der wiederum
eine solche Pflicht aufgestellt wird.

Gruß - Jaschiii

Hallo Timo,

ist es Pflicht sein Klingelschild zu beschriften? Wenn ja, ist
dies irgendwo gesetzlich verankert?

scheint nicht so:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…
Auszug:
"[…]Namensnennung ist keine Pflicht

Das Klingelschild mit dem Namen des Mieters zu versehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber üblich. […]"
Gruß
Jürgen

Vermutung mit Zweifel
Hi.

Da ich in etlichen Vororten, wo haufenweise Promis wohnen, ohne Ende Klingelschilder/Briefkästen gesehen habe, wo gar nichts oder nur Initialen draufstanden, gehe ich davon aus, dass es schon erlaubt ist. (Ich weiß: Das ist keine rechtliche Begründung, sondern nur eine Vermutung!)

Andererseits: Was, wenn in einem Haus mit 10 Briefkästen alle Bewohner kein Namensschild dran haben? Dann sind ja dort keinerlei Briefe (z.B. Rechnungen etc.) zustellbar…

☼ Markuss ☼

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