Abfluß verstopft

Hallo,
Wie ist das, wer ist dafür zuständig, daß der Wasser-Abfluß bei Dusche und Badewanne seinen Dienst tut – der Mieter oder der Vermieter? Wer zahlt in so einem Fall die Kosten, wenn ein Klempner kommen muß weil normale Abfluß-Reiniger nichts bewirken?

Danke für eure Hilfe.

Hi Grit,

ob der Mieter einen Handwerker seiner Wahl beauftragen kann, sollte im Mietvertrag geregelt sein. Wenn da nichts drinsteht, muss der Vermieter benachrichtigt werden. Zahlen muss der Verursacher; wenn keiner gefunden wird, bleiben die Kosten am Vermieter hängen.

Gruß Ralf

Hallo.

Ich empfehle vor Bestellung eines Handwerkers den VM zu informieren und
mit dessen Einverständnis zu beauftragen. Sonst bleibt der Mieter auf
jeden Fall auf den Kosten sitzen.

Grß - Jaschiii

Im Mietvertrag ist nichts dergleichen geregelt und der Vermieter ist nicht erreichbar. Muß der Mieter jetzt solange mit der Reparatur warten, bis er den Vermieter irgendwann erreicht?

Hallo Grit.

Dem VM muss formal die Gelegenheit gegeben werden, einen etwaigen
Mangel der Mietsache zu beheben.
Stift & Papier nehmen und den flotten Dreizeiler unter Zeugen
eingetütet als Einwurfeinschreiben aufgeben.

Nach einer Woche würde ich sagen (je nachdem, welcher Abfluß) kann man
dann auch ohne Antwort tätig werden.

Gruß - Jaschiii

Hi Grit,

wie fast meistens, es kommt darauf an. Ein verstopfter Abfluss kann lästig sein, etwa das Waschbecken auf der Gästetoilette. Er kann aber auch als Notlage angesehen werden, wenn eine ordnungsgemäße Benutzung unumgänglich ist, dann muss sofort ein Handwerker ran. Die Frage nach der Bezahlung bleibt davon unberührt.

Gruß Ralf

Hallo

vielleicht mal nachsehen ob der Abfluß nicht mit Haaren verstopft ist?
Bleiben gern hängen und zwar sichtbar, da nutzt auch kein Mittel etwas.
Außerdem kann man evtl. mal mit so einem Gummiding versuchen den Abfluss frei zu bekommen.

Für die Kosten ist dann letztendlich natürlich auch der verantwortlich, der den Schaden verursacht hat.

Gruß