in diesem fiktiven fall, ist eine mieterin A verstorben und die kinder B schlagen das erbe wegen immenser schulden aus.
ein notar würde dies nun dem gericht mitteilen…muß vermieter C nun auf etwaige gläubiger warten?
muß C die möbel stehen lassen, oder zumindest in einem lager aufbewahren?
welche frist gilt? darf die wohnung weiter vermietet werden?
oder darf C sobald das gericht informiert ist, die wohnung auf eigenen kosten räumen…
also ist der fiscus nrw der erbe.
wer zahlt C den mietausfall bis alles geklärt ist?
räumt der fiscus auch die wohnung?
oder ist das neben dem mietausfall noch ein netter nebeneffekt für vermieter C.
wäre ich C, würde ich auf das zuständige Nachlassgericht gehen und den Nachlassverwalter fragen.
Meist sieht es für die Gläubiger (Also hier Vermieter c) wohl schlecht aus, seine Miete zu bekommen.
So weit ich weiß kommt der Staat dann nicht für die Kosten auf.
es ist tatsächlich so, daß vermieter C zusehen muß, wo er die möbel auf unbefristete zeit unterstellt…hammer!!!
wenn C von den einnahmen der miete abbhängig ist, da ein kredit läuft und er 2 kinder hat, mietausfall hat und auch noch für die kosten der lagerung aufkommen muß…hammer!!!
wieso wird C dafür bestraft, daß seine mieterin stirbt und die kinder das erbe ausschlagen?
Aber andererseits. Wer sollte dafür aufkommen? Der Staat, weil die Erben das Recht haben ein Erbe auszuschlagen mit dem Wissen, dass der Verstorbene hoch verschuldet ist?
Ein Erbe erbt die Schulden und das Vermögen, der Staat halt nur das Vermögen
Ich sitze da auch ein bisschen dazwischen. Einerseits ist ja der Staat (Steuerzahler) nicht dafür zuständig, anderer Leute Schulden zu zahlen. Gläubiger, deren Schuldner nicht versterben bekommen ja auch nicht einfach ihre Forderungen vom Staat erstattet.
Andererseits könnte man argumentieren, wenn der Staat die möglichkeit bietet, sich als Erbe einzusetzen, dann sollte das auch konsequent erfolgen und nicht nur dann, wenn es etwas zu holen gibt.
Marion
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…Manchmal besteht vorher schon Handlungsbedarf, z.B. wenn die Wohnungen der Verstorbenen aufgelöst werden müssen oder Forderungen, die gegenüber den Verstorbenen bestanden, durchgesetzt werden sollen. Dann können die Betroffenen beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft stellen.
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in exakt einem solchen fall haben meine eltern sich an da nachlaßgericht gewandt. um die rückständige miete + NK zu begleichen durften meine eltern dann auto, möbel etc. der verstorbenen verwerten.
C wird wohl seinen dachboden leer räumen und wenn das erbe offiziell bei gericht ausgeschlagen wurde, die möbel einlagern…mit der weitervermietung der wohnung ist das dann noch so eine sache…