Ein Mieter zieht Anfang 2006 aus seiner Wohnung aus. Alle bisherigen Nebenkostenrechnungen kamen immer erst Ende des folgenden Rechnungsjahres. Im November 2006 fragt ehemaliger Mieter bei ehemaligem Vermieter zum ersten Mal (von vielen Malen) nach der Nebenkostenabrechnung von 2005. Trotz Versprechen passiert nichts.
Wie lange hat der ehemalige Mieter das Recht die Nebenkostenabrechnung zu fordern, zumal ein begründeter Verdacht besteht, dass ehemaliger Vermieter Rückzahlungen eventuell nicht zahlen will?
Hi,
also grundlegend hat der Vermieter Zeit 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes (welcher nicht unbedingt 1.1.-31.12., aber meist so gewählt wird, sein muss) die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Darüber hinaus kann er unter Vorankündigung (schriftlich) die Abrechnung auch danach noch erstellen, wenn er dies nicht zu verschulden hat und dies auch beweisen kann.
In Deinem Fall würde ich mich an einen Mieterschutz wenden oder wenn Du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietrecht mit einschließt, direkt an einen Rechtsanwalt für Mietrecht.
Viel Erfolg.
VG
Simone
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