Einbehaltung Zweitschlüssel

Hallöchen,

Mal angenommen, ein Vermieter installiert neue Briefkästen und gibt jeden Mieter ein Schlüssel. Auf Anfrage, warum nur ein Schlüssel und nicht zwei, kommt die Aussage, dass der zweite Schlüssel bei der Verwaltung hinterlegt wird, falls mal was ist.

Ist das rechtens?

2te Sache:

Vom jedem Wohungshaustürschloss existiert ein Schlüssel, der unter der Treppe in einem abgeschlossenen Kasten hängt, „falls mal was ist“

Ist das rechtens?

Dem Vermieter wird kein Vorsatz unterstellt, einfach nur Unwissen über geltendes Recht :wink:

Gruß Wölkchen

Hallo!

Ist das rechtens?

In beiden Fällen: Nein!

Anstelle langer Diskussionen mit dem Vermieter sollten Mieter die betroffenen Schlösser austauschen. Die vorhandenen Schlösser aufbewahren und beim Auszug wieder einsetzen.

Gruß
Wolfgang

Rechtsauskunft Anwalt:

Dem Vermieter ist gestattet, sich ein Drittschlüssel anfertigen, und ihn sich zurückzulegen.(soll Grauzone sein)

Das einzige was ich heute in der Bild gefunden habe:

Hauschlüssel darf Mieter auch im Falle der Fälle nicht behalten:
Az. 217 C 483/93 (Berlin)

Aber gilt das auch für Postkastenschlüssel?

Gruß Wölkchen

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Hallo!

Dem Vermieter ist gestattet, sich ein Drittschlüssel
anfertigen, und ihn sich zurückzulegen.(soll Grauzone sein)

Damit hätte der Vermieter Gelegenheit, jederzeit und unbemerkt in einer fremden Wohnung herum zu schnüffeln. Eine Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich und dieser Schutz ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Mieter Schlüssel zu seiner Wohnung hergeben muß.

Ich kann nur jedem Mieter empfehlen, den Schließzylinder auszutauschen und sich strikt zu weigern, einen Schlüssel rauszurücken. Das Gericht will ich erst sehen, das einen Mieter zwingt, einen Wohnungsschlüssel herzugeben.

Aber gilt das auch für Postkastenschlüssel?

Ja natürlich. Es doch nicht hinnehmbar, daß sich jeder Hansel jederzeit Kenntnis verschaffen kann, von wem Du Post bekommst.

Gruß
Wolfgang

Hallo

habe in den letzten Tagen gerade ein Urteil gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo), dass der Vermieter unter gar keinen Umständen einen Zweitschlüssel für die Wohnung haben darf.

Gruß

Ja, dass hab ich ja im Artikel davor geschrieben, aber es bezieht sich auf den Hausschlüssel, aber was ist mit dem Postkasten?

Grüssle Wölkchen

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Hallo

nee, das galt für den Wohnungsschlüssel. Weiß der Mieter, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat, kann er ohne wenn und aber das Schloß austauschen lassen.
Postkastenschlüssel? Was soll da für ein Notfall vorliegen?
Fährt man in Urlaub lagert man meist die Post.
Und am Briefkasten hat ein Vermieter nichts zu suchen.

Gruß

Vielleicht möchte er noch den Ersatzschlüssel für’s Auto?

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Nehmen wir mal an der Vermieter denkt gar nicht soweit. Wir stellen uns ein älteren Rentner vor, der eigentlich nur an die Kosten denkt. „Man könnte ihn ja verlieren, und bevor man den schönen Postkasten runiert, den er mit sein Sohn angebracht hat, dann lieber Ersatzschlüssel“ :wink:

Der Vermieter wird nun über die Sachlage aufgeklärt, sieht so aus als ob ihm die Privatssphäre nicht bewusst ist, und was er für Ärger bekommen könnte.

Gruß Wölkchen

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Hallo

auch ältere Menschen können verstehen was man Ihnen sagt.
Klipp und klar: geben sie mir bitte alle Schlüssel, lt. Mietrecht dürfen sie keine behalten.

Gruß