Renovierung bei Auszug

Hallo !

Mal angenommen jemand kündigt nach sechs Jahren das Mietverhältnis und hat die Mietsache unrenoviert übernommen. Die Wände waren nackt, der Boden ebenso, die Decken nicht verhangen oder tapeziert. Türen und Rahmen waren schlicht weiß in der x-ten Schicht lackiert.

Nun hört der Mieter im Gespräch mit Nachbarn, daß es vom Vermieter so gehandhabt wird, daß bei Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich komplett renoviert werden muß. Tut der Mieter das nicht oder nicht so, wie es der Vermieter gerne hätte (!) läßt dieser das zu Lasten des Mieters durch Fremdfirmen ausführen, was in vielen Fällen zu Kosten zwischen 1.000 und 5.000 Euro geführt hat. Beispielsweise müssten Türen und Rahmen von allen vorherigen Lacken befreit und sauber neu lackiert werden.

Wäre nun der Mieter dazu verpflichtet, die Renovierungsarbeiten nach Gusto des Vermieters auszuführen - was die Mietsache, da unrenoviert übergeben - ja zu seinen Lasten in einigen Teilen wesentlich aufwerten würde, ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, dem Mieter das Renovieren „auf eigene Faust“ - so denn fachgerecht ausgeführt - zu untersagen oder ist es vielleicht so, daß der Mieter an die im Vertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen gebunden ist, eine unrenovierte Mietsache aber beim Beenden des Mietverhältnisses nicht für den Nachmieter renovieren muss.

Gibt es da klare Richtlinien bzw. Urteile oder herrscht hier mehr oder weniger die Auslegungssache, was der Vermieter akzeptiert und wie er den Mietvertrag auslegt ?

Herzlichen Dank vorab !

Auch hallo.

Mal angenommen jemand kündigt nach sechs Jahren das
Mietverhältnis und hat die Mietsache unrenoviert übernommen.

Gab es damals ein Übergabeprotokoll ?

Die Wände waren nackt, der Boden ebenso, die Decken nicht
verhangen oder tapeziert. Türen und Rahmen waren schlicht weiß
in der x-ten Schicht lackiert.

Genau deswegen.

Nun hört der Mieter im Gespräch mit Nachbarn, daß es vom
Vermieter so gehandhabt wird, daß bei Ende des
Mietverhältnisses grundsätzlich komplett renoviert werden muß.

Also in der neueren Rechtsprechung muss der Zustand der Mietsache beachtet werden. Zudem ist man als Mieter nicht verpflichtet, Schäden innerhalb der normalen Nutzung der Mietsache zu renovieren.
Ein wenig Lektüre: http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?id=9
Für endgültige Klarheit müsste ein Anwalt für Mietrecht die Sache in Augenschein nehmen.

HTH
mfg M.L.

Hi,

Mal angenommen jemand kündigt nach sechs Jahren das
Mietverhältnis und hat die Mietsache unrenoviert übernommen.
Die Wände waren nackt, der Boden ebenso, die Decken nicht
verhangen oder tapeziert. Türen und Rahmen waren schlicht weiß
in der x-ten Schicht lackiert.

Kann die Eingangsrenovierung vom Mieter nachgewiesen werden?

Vermieter grundsätzlich berechtigt, dem Mieter das Renovieren
„auf eigene Faust“ - so denn fachgerecht ausgeführt - zu
untersagen

Nein, wenn er nicht pfuscht und die Arbeiten fachgerecht ausführt.

oder ist es vielleicht so, daß der Mieter an die im
Vertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen gebunden ist, eine
unrenovierte Mietsache aber beim Beenden des Mietverhältnisses
nicht für den Nachmieter renovieren muss.

Es gelten immer die Vereinbarungen im Vertrag, sofern sie mit der Rechtsprechung vereinbar sind.
Wurde man schriftlich zur Eingangsrenovierung verpflichtet, ist man zu einer Endrenovierung nicht verpflichtet.

Ich meine, ich las Mal ein Urteil, wonach die Reovierungspflicht dann sogar komplett entfällt. Bin aber zu faul zum Suchen.

Gibt es da klare Richtlinien bzw. Urteile oder herrscht hier
mehr oder weniger die Auslegungssache, was der Vermieter
akzeptiert und wie er den Mietvertrag auslegt ?

Sicher gibt es hierzu klare Richtlinien und auch höchstrichterliche Urteile. Die Kunst ist immer nur, die Richtigen zu finden, willens zu sein und die Zeit zu haben sich da ein bisschen durchs Netz zu wühlen.

Hier gibt es aber genug Experten, die dir das bestimmt ganz genau sagen können.

Grüße Marion