Hallo,
ein Vermieter lehnt die Rückzahlung einer Kaution ab, mit der Begründung, die Wohnung sei bei Mietbeginn öffentlich gefördert gewesen und daher wurde keine Kaution gezahlt.
Im (Formular-)Mietvertrag steht jedoch, daß eine ‚Sicherheitsleistung‘ von drei Monatsmieten zu zahlen ist. Diese Klausel wird im Vertrag an anderer Stelle auch nicht aufgehoben.
Die Mieterin der Wohnung kann sich aufgrund Altersdemenz nicht erinnern.
Besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution lt. Mietvertrag, auch wenn diese tatsächlich nicht gezahlt wurde? Bankseitig ist eine evtl. Kautionszahlung nicht mehr nachvollziehbar, da aus 1986.
Danke schonmal,
Sascha