Heizkostenabrechnung

Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann jemand einen Rat geben.

Frau X wohnt vom 15.08.2005 - 31.01.2006 in einer Mietwohnung mit 50m2.
Am 23.12.2005 kommt eine Firma die Heizungszähler ablesen und liest einen Wert von 32 Einheiten ab die Frau X dann in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden.
Soweit so gut. SIe zieht also am 31.01.2006 aus der Wohnung aus und erhält ein Jahr später einen Brief der ehemaligen Vermieterin mit einer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006.
Dort fordert sie eine Erstattung von knapp 150 € für Heizkosten. In der Abrechnung ist angegeben, dass 62 Einheiten verheizt wurden.

Das ist doch utopisch oder ? Dann müsste Frau X ja in der Zeit vom 15.08 - 23.12.2005 mehr geheizt haben als in der Zeit vom 23.12.05 - 31.01.2006.
Es ist anzufügen, dass die Vermieterin beim Auszug keine Zeit hatte eine vernünftige Übergabe zu machen da sie einen Todesfall in der Familie hatte.
Es wurden also die Heizungszähler nicht abgelesen.
Was kann Frau X nun tun ?

Hallo Nicky,

ich verstehe die Frage nicht so ganz. Im ersten Zeitraum Aug-Dez waren es 32 Einheiten, im zweiten Zeitraum Dez-Jan 62 Einheiten. Dann hat Frau X im zweiten Abschnitt deutlich mehr verbraucht, oder?

Oder habe ich das falsch verstanden und die 62 Einheiten stellen die gesamte Verbrauchsmenge für die Dauer des Mietverhältnisses dar, sprich für Dez-Jan 62-32=30 Einheiten?

Einen Rat kann dir so oder so leider keinen geben. Bestenfalls einen Erklärungsansatz, wie diese Werte zustandekommen.

Letztlich ist die Frage, ob Frau X der Vermieterin unterstellt, dass falsch abgelesen wurde. Frau X sollte einfach mal mit der Vermieterin reden. Sie kann ja mal nach dem Ableseprotokoll fragen und sieht dort die Messdaten und das Ablesedatum. Eventuell kann Frau X, falls ein Nachmieter eingezogen ist, bei ihm um das Ableseprotokoll des Einzugs bitten, um die Werte zu vergleichen. Vermutlich wird Frau X die 150 Euro bezahlen.

Viele Grüße,
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Nicky,

die Verteilung des Verbrauchs sieht durchaus vernünftig aus, von Anfang Dezember bis Ende Januar hatten wir ununterbrochen knackigen Frost. Selbst in Jahren ohne ausgeprägte Winterkälte liegt der Heizbedarf für Dezember und Januar bei 32 % des Jahresverbrauchs, der für August bis November bei etwa 25 %.

Was kann Frau X nun tun ?

Nichts. Wenn Frau X wenigstens für sich ganz allein die Werte aufgeschrieben hätte, vielleicht sogar unter den Augen der Nachbarin, dann könnte sie mit der Vermieterin diskutiern, was ich allerdings nicht für sinnvoll erachte.

Gruß Ralf

Hallo Nicky,

ich verstehe die Frage nicht so ganz. Im ersten Zeitraum
Aug-Dez waren es 32 Einheiten, im zweiten Zeitraum Dez-Jan 62
Einheiten. Dann hat Frau X im zweiten Abschnitt deutlich mehr
verbraucht, oder?

Oder habe ich das falsch verstanden und die 62 Einheiten
stellen die gesamte Verbrauchsmenge für die Dauer des
Mietverhältnisses dar, sprich für Dez-Jan 62-32=30 Einheiten?

Sorry wenn das ganze unverständlich klingt.
Also es ist so, dass lt. der Abrechnungen die Vermieterin für die Zeit vom 15.08.2005 - 23.12.2005 (138 Tage mietzeit) insgesamt 32 Einheiten berechnet,die ja auch korrekt abgelesen wurden und für einen viel geringeren Zeitraum, nämlich vom 24.12.2005 - 31.01.2005 (36 Tage Mietzeit) 62 Einheiten berechnet, was ja das doppelte ist.

Frau X müsste ja demzufolge in einem Zeitraum von 36 Tagen doppelt soviel geheizt haben wie in einem Zeitraum von 138 Tagen.

Hallo Nicky!

Ja das ist wohl mehr oder weniger ein „Unding“. Nur wie will Frau X nachweisen, dass es das Gegenteil ist, wenn sie keine Übergabe bzw. Ablesung gemacht hat? Im Streitfall (eventuell vor Gericht) müsste auch der Ex-Vermieter von Frau X nachweisen, dass es auch tatsächlich der Zählerstand war. Gibt es eine Firma, die abgelesen hat oder sonstige Aufzeichnungen von der Ablesung? Hat der Nachmieter von Frau X ein Übergabeprotokoll gemacht, wo der Zählerstand drin stehen könnte? Oder gab es keinen direkten Nachmieter?

LG Caty

Hallo Nicky,

Also es ist so, dass lt. der Abrechnungen die Vermieterin für
die Zeit vom 15.08.2005 - 23.12.2005 (138 Tage mietzeit)
insgesamt 32 Einheiten berechnet,die ja auch korrekt abgelesen
wurden und für einen viel geringeren Zeitraum, nämlich vom
24.12.2005 - 31.01.2005 (36 Tage Mietzeit) 62 Einheiten
berechnet, was ja das doppelte ist.

Frau X müsste ja demzufolge in einem Zeitraum von 36 Tagen
doppelt soviel geheizt haben wie in einem Zeitraum von 138
Tagen.

Das ist ja auch nicht unwahrscheinlich bzw. unlogisch. Ich weiss zwar
nicht, wo Frau X wohnen soll, aber hier in NRW habe ich erst spät im
Jahr die Heizung angedreht, dafür aber bis vor ein paar Tagen noch
angehabt…
Meteorologisch beginnt der Winter schließlich auch erst am 1.12.
eines Jahres.

Gruß - Jaschiii

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