Mieter stellt einen erhöhten Kaminfeger-Anteil bei den Heizkosten fest (NK-Abrechnung alle 12 Monate).
Schonsteinfeger betätigt Preis X - jedoch für einen 2 Jahres-Zeitraum. Weiterhin sind in diesem Betrag auch noch die Kosten für ein Nebengebäude mit Heizung (Privatnutzung durch VM) enthalten.
VM rechnet Kaminfegerkosten systematisch falsch ab:
VM rechnet jedes Jahr den vollen Preis X für Kaminfeger mit den Heizkosten ab, obwohl dieser nur alle 2 Jahre anfällt !
VM Zieht den Anteil der Werkstatt (privat) nicht von Preis X ab !
Besteht ein Rückforderungsrecht durch Mieter für alle Abrechnungen (Jahre 2002-2006) ? Der neue Sachverhalt wurde dem Mieter gerade erst bekannt…
Wie geht man da am besten vor ?
Wie minimiert man hier den Zeitaufwand der Berechnung der eigenen Ansprüche ?
Sollte man eine abgeschätzte Pauschale vom VM fordern ? (z.B. anhand der letzten Kaminfeger-Rechnung für 2006)
Muß Vermieter die Kosten, die nur alle 2 Jahre anfallenden auf einen 1-Jahres-Zeitraum umrechnen oder kann er auch die vollen Kosten mit jeder 2.NK-Abrechnung abrechnen ?
Mieter stellt einen erhöhten Kaminfeger-Anteil bei den
Heizkosten fest (NK-Abrechnung alle 12 Monate).
Erhöht im Vergleich wozu ? Die Vorjahre wurden ja offensichtlich auch so abgerechnet.
VM rechnet jedes Jahr den vollen Preis X für Kaminfeger mit
den Heizkosten ab, obwohl dieser nur alle 2 Jahre anfällt !
Ich würde vom Vermieter die Unterlagen zu der Nebenkostenabrechnung anfordern (Kopien der Rechnungen).
VM Zieht den Anteil der Werkstatt (privat) nicht von Preis X ab !
Ist der VM-Anteil gewerblich ? Dann wäre sein Anteil wahrscheinlich noch höher.
Besteht ein Rückforderungsrecht durch Mieter für alle
Abrechnungen (Jahre 2002-2006) ? Der neue Sachverhalt wurde
dem Mieter gerade erst bekannt…
Fristen … keine Ahnung. Aber ich würde sagen, dass eine Frist für den Widerspruch gegen die NK-Abrechnung für 2002-2004 schon abgelaufen wäre.
Wie minimiert man hier den Zeitaufwand der Berechnung der
eigenen Ansprüche ?
Schornsteinfeger anschreiben und die Rechnung(en) aufschlüsseln lassen. Der muss seine Rechnungen und die Berechnungsgrundlage sicherlich aus steuerlichen Gründen einige Jahre aufbewahren, sollte also für ihn kein Problem sein.
Muß Vermieter die Kosten, die nur alle 2 Jahre anfallenden auf
einen 1-Jahres-Zeitraum umrechnen oder kann er auch die vollen
Kosten mit jeder 2.NK-Abrechnung abrechnen ?
Als Mieter würde ich eine Umrechnung für die jährliche Abrechnung verlangen, schließlich zahle ich die NK nur für ein Jahr. Außerdem: wer weiss, ob er auch das nächste Jahr noch komplett da wohnt, wo er wohnt ?
Mieter erhält die letze NK-Abrechnung für nur 6 Monate(Zweck: Umstellung auf Jan/Dez-Turnus)- der Kaminfeger-Anteil ist gegenüber der 12-Monatsrechnung 2,6-fach höher…so kommt der Stein ins Rollen…
Mieter holt Erkundigungen bei Kaminfeger ein…da erfährt er, daß der Preis nur alle 2 Jahre anfällt…
Die ‚Werkstatt‘(eigentlich große Garage) ist wohl steuerlich als Gewerbe gemeldet …
Kosten fallen alle 2 Jahre an…Umrechnung auf 1 Jahr sollte erfolgen…ich sehe das natürlich genauso…
Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen ?
der Mieter kann sich die Belege vorlegen lassen und dann klären, was falsch ist. Da mir wöchentlich etwa 8-10 Nebenkostenabrechnungen zur Prüfung im Mieterverein und von unserer Kanzlei vorgelegt werden, möchte ich hier nur davor warnen, zu schnell von einer systematischen Falschabrechnung zu sprechen. Oft weiss es der Ersteller der Abrechnung nicht besser. Jemandem - nur als Hinweis - systematische Abrechnungsfehler vorzuwerfen beinhaltet den Ansatz eines Betrugsvorwurfes. Ohne Beweis kann dies zur fristlosen Kündigung führen.
Gruss Günter
Mieter stellt einen erhöhten Kaminfeger-Anteil bei den
Heizkosten fest (NK-Abrechnung alle 12 Monate).
Schonsteinfeger betätigt Preis X - jedoch für einen 2
Jahres-Zeitraum. Weiterhin sind in diesem Betrag auch noch die
Kosten für ein Nebengebäude mit Heizung (Privatnutzung durch
VM) enthalten.
VM rechnet Kaminfegerkosten systematisch falsch ab:
VM rechnet jedes Jahr den vollen Preis X für Kaminfeger mit
den Heizkosten ab, obwohl dieser nur alle 2 Jahre anfällt !
VM Zieht den Anteil der Werkstatt (privat) nicht von Preis X
ab !
Besteht ein Rückforderungsrecht durch Mieter für alle
Abrechnungen (Jahre 2002-2006) ? Der neue Sachverhalt wurde
dem Mieter gerade erst bekannt…
Wie geht man da am besten vor ?
Wie minimiert man hier den Zeitaufwand der Berechnung der
eigenen Ansprüche ?
Sollte man eine abgeschätzte Pauschale vom VM fordern ? (z.B.
anhand der letzten Kaminfeger-Rechnung für 2006)
Muß Vermieter die Kosten, die nur alle 2 Jahre anfallenden auf
einen 1-Jahres-Zeitraum umrechnen oder kann er auch die vollen
Kosten mit jeder 2.NK-Abrechnung abrechnen ?