Ermittlung Betriebsstrom der Gaszentralheizung

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob das Thema in diese Rubrik gehört, aber ich schreibe einfach mal:

Wie kann man den Betriebsstrom für eine Gaszentralheizung ermitteln und nach welchem Verhältnis verteilt man diese Kosten auf die Mieter (4-Familienhaus)? Nach der Wohnfläche, dem Gasverbrauch oder nach Wohneinheiten?

MFG Sonja

Hallo

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob das Thema in diese Rubrik gehört,
aber ich schreibe einfach mal:

Wie kann man den Betriebsstrom für eine Gaszentralheizung
ermitteln

gar nicht, der wird mit in den Allgemeinstrom einfliessen und entsprechend dem Schlüssel umgelegt. Oder der VM wird dazu bewegt dort noch einen Extrazähler zwischen zu schalten, was mir aber noch nicht begegnet ist

MFG Sonja

lG
Mikesch

An Betriebsstrom kann der VM auch 3-5 % der Gaskosten umlegen. Aber Achtung: Nicht vergessen, diesen Betrag dann vom Allgemeinstrom abzuziehen.
Der Betriebsstrom ist eigentlich in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen und insofern in der Heizkostenmeldung aufzuführen.

Umlage: Sofern nichts anderes vereinbart, nach Wohnfläche gemäß Gesetz.

Tine

Hallo,

die Antort ist korrekt. Allerdings, je nach Alter der Anlage können bis zu 8 % der Kosten der Gasversorgung als Stromkosten von den Kosten des Allgemeinstromes umgelegt werden. Die Kosten werden dann verbrauchsabhängig umgelegt. Wer viel an Heizung benötigt zahlt mehr Strom.

Grundsätzlich ist es falsch, wenn die Stromkosten der Heizung mit den Allgemeinkosten nach Wohnfläche oder Wohneinheiten umgelegt wird.

Gruss Günter

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Hallo

Hallo,

die Antort ist korrekt. Allerdings, je nach Alter der Anlage
können bis zu 8 % der Kosten der Gasversorgung als Stromkosten
von den Kosten des Allgemeinstromes umgelegt werden. Die
Kosten werden dann verbrauchsabhängig umgelegt. Wer viel an
Heizung benötigt zahlt mehr Strom.

Grundsätzlich ist es falsch, wenn die Stromkosten der Heizung
mit den Allgemeinkosten nach Wohnfläche oder Wohneinheiten
umgelegt wird.

Demnach ist es falsch den Heizungsstrom mit im Allgemeinstrom des Hauses abzurechnen??? Er muss seperat in der Heizungsabrechnung stehen??

LG
Mikesch

Gruss Günter

Vielen Dank für die Antworten.

Die Heizung und das Stromnetz werden in diesem Fall neu installiert, das heißt, es wäre von Vorteil, wenn man die Heizung an einen separaten Zähler legt und dann nach Gasverbrauch aufteilt?!?

Die Mieter erhalten (sofern möglich) für alles (Strom, Wasser, Gas) einen separaten Zähler…

Nur die allgemeinen Kosten wie z.Bsp. Betriebsstrom, Flurbeleuchtung etc. müssen ja nach irgendwelchen Schlüsseln aufgeteilt werden…

MFG Sonja

Hallo

Hallo,

die Antort ist korrekt. Allerdings, je nach Alter der Anlage
können bis zu 8 % der Kosten der Gasversorgung als Stromkosten
von den Kosten des Allgemeinstromes umgelegt werden. Die
Kosten werden dann verbrauchsabhängig umgelegt. Wer viel an
Heizung benötigt zahlt mehr Strom.

Grundsätzlich ist es falsch, wenn die Stromkosten der Heizung
mit den Allgemeinkosten nach Wohnfläche oder Wohneinheiten
umgelegt wird.

Demnach ist es falsch den Heizungsstrom mit im Allgemeinstrom
des Hauses abzurechnen??? Er muss seperat in der
Heizungsabrechnung stehen??

Hallo, ja es ist falsch, wenn die Stromkosten der Heizung über Algemeinstrom abgrechnet werden. Alerdings besteht ein Problem. Das Verlangen einer geänderten Abrechnung wird meist nicht erfolgreich sein, weil die Kosten der Änderungen im Verhältnis zum Ergebnis so unverhältnismäßig hoch sind, dass man zumindest eine vorliegende Abrechnung akzeptieren wird, aber für die Zukunft die korrekte Umlage verlangt. Zumindest wird es bei uns sowohl im Kieterverein wie in der Kanzlei nach Klärung mit dem Mitglied/Mandantenpraktiziert.

Gruss Günter

Dazu mal

Die Heizung und das Stromnetz werden in diesem Fall neu
installiert, das heißt, es wäre von Vorteil, wenn man die
Heizung an einen separaten Zähler legt und dann nach
Gasverbrauch aufteilt?!?

Dazu mal ein Denkansatz:
Jeder Zähler/„Messeinrichtung“ kostet Geld > gem. Betriebskostenverordung: umlegbare Betriebskosten
Die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (z.B. Allgemeinstromkosten) sind nach § 556 a BGB nach m² Wohnfläche umzulegen - soweit kein abweichender Schlüssel vereinbart wurde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Fliesst ein gemessener oder geschätzter Allgemeinsstrom-Kostenanteil in die Heizkostenabrechnung ein, dann sind von diesem Kostenanteil nach Heizkostenverordnung ebenfalls mind. 30% / max. 50% nach m²-Wohnfläche zu verteilen …

Die sich aus den unterschiedlichen Abrechnungsmodi (Heizungsstrom abgegrenzt/nicht abgegrenzt) ergebenden Differenz rein bei den Stromkosten dürften also - wie Günther schon erklärte - vernachlässigbar gering sein. I.d.R. wird sogar von Mieterbünden eine Umlage der Gesamten Allgemeinstromkosten (ohne Heizungsverbrauchszuordnung) nicht beanstandet.

Bedenkt man dann noch, dass jeder Zähler auch Geld kostet (= die umlegbaren Betriebskosten erhöht), dann zahlen die Nutzer mit zusätzlichem Zähler und pingelig getrennt umgelegten Allgemeinstromkosten womöglich unterm Strich mehr …

> Bei div. mir bekannten Objekten liegen die gesamten Allgemeinstromkosten (inkl. Heizungsstrom) i.d.R. unter 7% der Brennstoffkosten - daher werden dort die Allgemeinstromkosten insgesamt unter dem Posten „Heizung“ umgelegt.

Natürlich kostet jeder Zähler Geld, aber:

Dadurch dass die Mieter alle einen separaten Zähler haben können diese direkt mit dem Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Frischwasser) abrechnen! Das heißt, der Vermieter muss hier gar keine Heizkostenabrechnung (etc.) erstellen und spart sich dadurch eine Menge Arbeit und Ärger.

Lediglich die Gemeinschaftsanlagen wie Heizung, Flurlicht sollten über den Stromzähler des Vermieters laufen…

MfG Sonja

Natürlich kostet jeder Zähler Geld, aber:

Dadurch dass die Mieter alle einen separaten Zähler haben
können diese direkt mit dem Versorgungsunternehmen (Gas,
Strom, Frischwasser) abrechnen!

Das wird nicht funktionieren, erklär mal dem Gas- Wsserversorger er möge sich mit jedem einzelnen Mieter bei einer Zentralversorgung mit den Medien mit einer Abrechnung befassen. Wie willst du eine Gaszentralheizung auf 4 seperate Mieterzähler schalten? Wie willst du den Warmwasseranteil ausklamüsern, wenn keine Heizungsabrechnung mehr gemacht werden soll??
Wie du oben ja schreibst, ist selbst der Mieterbund mit der Abrechnung über Allgemeinstrom einverstanden, wenn der dann über die WFL abgerechnet wird, dürfte es wohl keine zu grossen Ungerechtigkeiten geben

Das heißt, der Vermieter muss

hier gar keine Heizkostenabrechnung (etc.) erstellen und spart
sich dadurch eine Menge Arbeit und Ärger.

Lediglich die Gemeinschaftsanlagen wie Heizung, Flurlicht
sollten über den Stromzähler des Vermieters laufen…

MfG Sonja

LG
Mikesch

Wie Mikesch schon sagte, funktioniert das i.d.R. schon grundsätzlich nicht, weil die Versorger sich eben i.d.R. gar nicht darauf einlassen.
Ausnahme: Gas-Etagenheizung

Um bei der Frage Allgemeinstrom + Betriebsstrom für Heizungsbetrieb zu bleiben:
z.B. gesamter Allgemeinstrom inkl. Heizungsbestriebsstrom für 3 Einheiten: 94,93 Euro
davon Grundkosten (inkl. Zählermiete) 29,96 Euro
bei 2 getrennten Zählern würden sich die Kosten für Allgemeinstrom+Heizungsbestriebsstrom also auf 124,89 Euro (94,93+29,96) verteuern …
Das kann niemand ernsthaft wollen.

Bei Gas/Wasser sind die Grundkosten der Versorger noch erheblich höher …