Frage zu Maklerprovision

Hallo!

Angenommen, ein Makler vermittelt eine Wohnung, der Mietvertrag wird mit Gültigkeit des nächsten Monats ausgeschrieben und unterschrieben und die Maklerprovision wird gezahlt. Irgendwann vor Beginn des Mietverhältnisses zieht der Vermieter das Vertragsverhältnis zurück, so dass kein Mietverhältnis zu Stande kommt. Darf dann der Mieter die Maklerprovision zurückverlangen?
Danke für eure Antworten.

Gruß Timo

Hallo Timo,

Irgendwann vor Beginn des Mietverhältnisses zieht der
Vermieter das Vertragsverhältnis zurück, so dass kein
Mietverhältnis zu Stande kommt.

Als Ansatz eine Gegenfrage:
Darf der Vermieter das?

Grüße von
Tinchen

Moin,
Erster Vertrag:
Der Makler hätte seine Arbeit getan (seinen Vertragsteil erfüllt), er hat eine Wohnung vermittelt, für die ein Mietvertrag geschlossen wurde. Ihm würde seine Provision zustehen (dein Vertragsbestandteil).

Zweiter Vertrag: (unabhängig vom vorstehenden)
Wie kommt es das der Vermieter einen Rückzieher macht, Verträge sind einzuhalten. Er hätte die Wohnung zu übergeben, du hättest Miete zu zahlen. Täte er dies nicht hätte der Mieter einen Schadensersatzanspruch ggüber dem Vermieter.

Was anderes wäre wenn VM mit M einen Auflösungsvertrag geschlossen hätte. Mit einem Auflösungsvertrag zwischen VM u. M hätte aber der Makler doch nix am Hut. Man könnte in einem Auflösungsvertrag ja festhalten, das der Vermieter die Maklergebühr bezahlt.

Nen schönen Gruß
P.

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Hallo,

ja, darf er. Er darf sich dazu entscheiden, das Objekt doch nicht zu vermieten. Das habe ich nachgeprüft.

Gruß Timo

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Hallo

tja, Geschäft vom Makler ist gelaufen, er hat seine Arbeit getan, die Provision ist verdient, MV ist zustande gekommen.

Gruß

Hallo,

ja, darf er. Er darf sich dazu entscheiden, das Objekt doch
nicht zu vermieten. Das habe ich nachgeprüft.

Das müsste ja dann eine mietvertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermietersein, sonst korrigier mich, und damit hätte der Makler ja nichts am Hut…
Gruß
P.

Hallo,

ein abgeschlossener Mietvertrag hat sowohl der Mieter als auch der Vermieter zu erfüllen. Ansonsten macht sich die jeweilige Partei schadenersatzpflichtig.

Wenn allerdings sich der Mieter mit unwahren Angaben ein Mietverhältnis erschleicht, kann der VM eventuell vom Vertrag zurück treten. Da Vorsatz meist in diesen Fällen nicht nachweisbar ist ( denn eine unrichtige Antwort muss noch lange nicht vorsätzlich sein), sind dies äußerst seltene Fälle, dass der VM vom Vertrag zurück treten kann. Der Hinweis weiter unten, dass der Rücktritt des VM geprüft sei und er dies dürfe ( also auch ohne Grund) ist nicht richtig.
Gruss Günter

Angenommen, ein Makler vermittelt eine Wohnung, der
Mietvertrag wird mit Gültigkeit des nächsten Monats
ausgeschrieben und unterschrieben und die Maklerprovision wird
gezahlt. Irgendwann vor Beginn des Mietverhältnisses zieht der
Vermieter das Vertragsverhältnis zurück, so dass kein
Mietverhältnis zu Stande kommt. Darf dann der Mieter die
Maklerprovision zurückverlangen?
Danke für eure Antworten.

Gruß Timo

Hallo Timo,

ja, darf er. Er darf sich dazu entscheiden, das Objekt doch
nicht zu vermieten. Das habe ich nachgeprüft.

Steht das im Mietvertrag?
Denn:
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!

Zweifelnde Grüße,
Tinchen

Hallo an Alle!

Das sind alles sehr interessante Antworten, die einen wirklich zum Nachdenken anregen können. Das mit dem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter und dem Kündigungsvertrag mit Provisionsersatzzahlung finde ich einleuchtend.
Jetzt verstehe ich auch, dass ein Makler mit dem Mietverhältnis in diesem Fall gar nichts mehr zu tun hätte, da er seine Arbeit tatsächlich erledigt hat.

Gruß Timo