Darf der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel auf dem Balkon untersagen, wenn das Haus mit TV-Kabelanschluss versehen ist?
Wie würde es sich mit Sky-DSL verhalten (Sat-Schüssel zum Empfang vonnöten)? Das Haus befindet sich übrigens in einem Gebiet, wo ein normaler DSL-Anschluss möglich ist (Kleinstadt).
Bei Google http://www.google.de/search?q=Darf+Sat-Sch%C3%BCssel… meint fast jeder, dass man es vermieten dürfte. Rechtlich hab ich keinen Anhaltspunkt gefunden, aber lt. Google gabs auch hier schon die Gespräche Schüssel vs. keiner Schüssel.
Ist es Mieteigentum oder Privateigentum? Sofern Mieteigentum vielleicht nochmal die Hausverwaltung oder den Eigentümer fragen.
in d gibt es ein grundrecht
auf freies informationsrecht.
wenn jemand aus einem land kommt,
dessen informationen wie sprache,
nachrichten usw nicht im haus frei
verfügbar sind,dann muß der ver-
mieter eine sat-schüssel dulden,
damit der bewohner sich infor-
mieren kann.
Ansonsten kann es dir der Vermieter verbieten. Viele Vermieter stimmen einer Installation auf dem Dach aber zu, da sie dort optisch nicht so stört, wie z.B. das Schüsselmeer auf den Balkons.
es gibt mehrere Urteile hierzu:
BVerfG (WM 96, 82) -> Montageort bestimmt VM
BVerfG (WM 93 299) -> Kein Recht auf eig. Parabolantenne zum Zwecke, mehrere Programme zu empfangen.
OLG Karlsruhe (WM 39, 525) -> Erlaubnis bei Heimatsender von ausländischen Mitbürgern.
der VM kann bestimmen, dass keine SAT-Schüssel aufgebaut wird. Das Informationsrecht nach dem GG beinhaltet, dass ARD und ZDF und das jeweilige 3. Program des jeweiligen Bundeslandes empfangen werden kann. Ein Anspruch auf RTL oder Pro/ oder usländische Sender besteht nicht.
Sonderregelungen sind nur für jene ausländische Mitbürger vorgesehen, die ihre kulturellen und politischen Informationen sich erhalten wollen und müssen, weil sie eien spätere Rückkehr in die Heimat planen.
Allerdings muss bei der Ablehnung der SAT-Anlage unter Umständen auch beachtet werden, ob die Aufstellung das Gesamtbild des Anwesens nachteilig beeinflußt oder ob bei entsprechender Balkonverkleidung die Anlage nicht erkennbar ist. Es kommt also hier auf den Einzelfall und die Einzelbetrachtung aller Umstände an.
Gruss Günter
Darf der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel
auf dem Balkon untersagen, wenn das Haus mit TV-Kabelanschluss
versehen ist?
Wie würde es sich mit Sky-DSL verhalten (Sat-Schüssel zum
Empfang vonnöten)? Das Haus befindet sich übrigens in einem
Gebiet, wo ein normaler DSL-Anschluss möglich ist
(Kleinstadt).
normalerweise darf der Mieter es verbieten, da die Befestigung
meist eine bauliche Veränderung darstellt und das äußere
Erscheiningsbild des Hauses beeinträchtigt.
Falls beides aber nicht gegeben wäre, wüßte ich nicht, was
der Mieter dagegen machen könnte/sollte.
Also z.B. eine niedliche Antenne (Flachantenne oder 40cm-Spiegel)
auf stativ zurückgezogen, so daß sie von außen nicht mehr
sichtbar ist.
Wie würde es sich mit Sky-DSL verhalten (Sat-Schüssel zum
Empfang vonnöten)? Das Haus befindet sich übrigens in einem
Gebiet, wo ein normaler DSL-Anschluss möglich ist
DVB-S statt Kabel verstehe ich ja allemal.
Wozu dann aber Sky-DSL ???
Gruß Uwi