Verjährung Ansprüche bei Eigenbdearfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung erfolgte unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Welche Verjährungsfristen gelten dann für die Ersatzansprüche der Mieter? Und wann beginnt die Verjährungsfrist?

Eine Eigenbedarfskündigung erfolgte unter Vortäuschung
falscher Tatsachen. Welche Verjährungsfristen gelten dann für
die Ersatzansprüche der Mieter? Und wann beginnt die
Verjährungsfrist?

Über die Verjährungsfrist kann ich nix sagen, aber sie Beginnt erst wenn der „Ex“-Mieters Kenntnis davon erlangt, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam war. Z.B. Wenn das Hasu noch renoviert wird, kann der Mieter nicht erkennen ob der VM selbst nutzt, oder bspw. danach leer stehen lässt.
Gruß Peter