Hallo,
wenn jemand auszieht, und noch 2 Monatsmieten zu zahlen hat, kann dieser dann zum Vermieter sagen das er die Miete mit der Kaution verrechnen soll?
Angenommen der Mieter kann (oder will) zum Beispiel nicht die Miete zahlen. Wäre eine solche Verrechnung möglich? Ich mein, wenn der Mieter nicht zahlen kann, kann ere eben nicht zahlen. Und da die Kaution eh 2 Monatsmieten beträgt, kann diese dann doch zur Mietzahlung genommen werden? Ist die Annahme richtig?
Hallo,
wenn jemand auszieht, und noch 2 Monatsmieten zu zahlen hat,
kann dieser dann zum Vermieter sagen das er die Miete mit der
Kaution verrechnen soll?
Angenommen der Mieter kann (oder will) zum Beispiel nicht die
Miete zahlen. Wäre eine solche Verrechnung möglich? Ich mein,
wenn der Mieter nicht zahlen kann, kann ere eben nicht zahlen.
Und da die Kaution eh 2 Monatsmieten beträgt, kann diese dann
doch zur Mietzahlung genommen werden? Ist die Annahme richtig?
Ich denke, dies ist nicht ganz richtig. Die Kaution dient zwar zur Sicherung bei Mietausfall und bei Schadendsregulierung. Wenn die Kaution für Mietausfall verbraucht wurde, besteht Nachschusspflicht. Dies ist auch deswegen notwendig, da beim Auszug evt. Schäden und Renovierungskosten aus der Kaution getätigt werden (Übergabeprotokoll ist sehr wichtig, auch Zählerstände) und zum anderen für die Abrechnung der Nebenkosten.
Wieso kann man die Miete nicht zahlen? Wenn man ALGII-Empfänger ist, bekommt man die Miete finanziert und bei ALGI oder anderem nicht genügenden Einkommen kann man immer Wohngeld beantragen (kein Almosen). Eher will man die Miete nicht zahlen, weil man sich nicht richtig um seine Finanzen gekümmert hat. Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen.
Und da die Kaution eh 2 Monatsmieten beträgt, kann diese dann
doch zur Mietzahlung genommen werden? Ist die Annahme richtig?
Nein, diese Annahme ist natülich falsch!!! Die Kaution dient ganz anderen Zwecken als die Miete, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wie schon erwähnt, ist die Kaution u.a. für mögliche Schadensregulieungen da. Wenn Nachzahlungen bei Neben- oder Heizkosten zu erwarten sind (z.B. deshalb weil das in den vergangenen Jahen auch der Fall war), kann der Vermieter hierfür einen Teil der Kaution einbehalten.
Nichtzahlen der Miete stellt einen Vertragsbruch dar, der schwer wiegt.
(Sonst frag mal beim Mieterverein nach.) (Diese Problematik war vor kurzem auch Thema bei JBK, vllt findest du dort auch etwas.)
Angenommen der Mieter kann (oder will) zum Beispiel nicht die
Miete zahlen.
Kein besonders feiner Zug, den Vermieter vorsätzlich um seine Miete zu prellen.
wenn jemand auszieht, und noch 2 Monatsmieten zu zahlen hat,
kann dieser dann zum Vermieter sagen das er die Miete mit der
Kaution verrechnen soll?
Angenommen der Mieter kann (oder will) zum Beispiel nicht die
Miete zahlen. Wäre eine solche Verrechnung möglich? Ich mein,
wenn der Mieter nicht zahlen kann, kann ere eben nicht zahlen.
Und da die Kaution eh 2 Monatsmieten beträgt, kann diese dann
doch zur Mietzahlung genommen werden? Ist die Annahme richtig?
daß Deine Annahme falsch ist, wurde ja gesagt. Aber noch eine Anmerkung: das könnte für den Mieter auch teuer werden, denn der Vermieter kann hier einen Anwalt beauftragen und die fehlende Miete auch einklagen…
eine Kaution ist einzig und allein dafür da, dass bei Auszug eventuelle Kosten aus Schäden abgedeckt sind. Da naturgemäß eine Wohnungsübergabe erst nach Ende des Mietverhältnisses erfolgt, kann rein aus logischen Gründen eine Verrechnung der Kaution mit der Miete nicht möglich sein.
Gruss Günter
wenn jemand auszieht, und noch 2 Monatsmieten zu zahlen hat,
kann dieser dann zum Vermieter sagen das er die Miete mit der
Kaution verrechnen soll?
Angenommen der Mieter kann (oder will) zum Beispiel nicht die
Miete zahlen. Wäre eine solche Verrechnung möglich? Ich mein,
wenn der Mieter nicht zahlen kann, kann ere eben nicht zahlen.
Und da die Kaution eh 2 Monatsmieten beträgt, kann diese dann
doch zur Mietzahlung genommen werden? Ist die Annahme richtig?
Allerdings geht es hier nicht darum das der Vermieter „vorsätzlich um die Miete geprellt“ werden soll. Soweit ich es erfahren habe sind u. a. durch Todesfälle in der Familie so hohe Kosten entstanden, dass das Geld für die Miete vorerst nicht ausreicht. Es geschieht nicht aus Böswilligkeit, und es gibt manchmal eben doch Gründe die wichtiger sind als monetäre Dinge.
Na ja, das die Kaution für „mögliche Schadensregulieungen“ hinterlegt wurde, ist natürlich auch klar. Aber um eine kurzfristige Lösung zu finden: Beispielsweise könnte man ja mit dem Vermieter darüber reden, falls dieser sich kulant zeigt und einverstanden ist, dass die nächsten zwei Monatsmieten über die Kaution verrechnet werden können. Ist doch eine Möglichkeit, oder? V. a. soll der Mieter dann gegenüber dem Vermieter dafür einstehen, falls doch Nachzahlungen anstehen. Selbstredend, allerdings bekam der Mieter bisher immer Rückzahlungen. Es gab nie Nachzahlungen, und die Wohnung wurde auch nicht beschädigt.
Auf dieser Basis kann eine Vereinbarung getroffen werden, denke ich.
V. a. weil, Gesetze hin oder her, wenn kein Geld da ist, ist kein Geld da. Punkt. (Als Vermieter haben das schon einige erlebt…)
P.S.:
ALG usw. ist in diesem Fall auch keine Lösung, da der Mieter berufstätig ist, aber die aktuellen Ausgaben einfach enorm sind. Er ist sozusagen kurzfristig nicht liquide.
Gibt es hierzu noch Tipps oder Ratschläge?
Wäre, wie bisher auch, sehr hilfreich. Danke!!!
Da kann man eigentlich nicht mehr viel dazu sagen, wenn man nicht genug leistungsfähig in Todesfällen ist, springt doch das Sozialamt ein. Bei der Berechnung dieser Leistungsfähigkeit wird mit Sicherheit die zu zahlende Miete (weil exentiell wichtig) berücksichtigt. Es sei denn, man wollte eine etwas „bessere Bestattung“, als man sich wirklich leisten konnte.
Ich als Vermieter würde mich nicht darauf einlassen, die Kaution für die Miete zu verwenden, weil die Nebenkosten derart gestiegen sind, dass jetzt die Vorauszahlung nicht mehr ausreichen könnte und ich das auch nicht muss. Ist die Wohnung denn schon übergeben mit Protokoll, dass an dieser Stelle nicht noch irgenwelche Forderungen vom Vermieter kommen können.
Aber sicherlich kann man mit dem Vermieter über eine Lösung reden. Zumindest kann der Vermieter sein Recht gesetzlich durchsetzen lassen, und wenn man arbeitet, und also Einkommen erzielt, ist das bestimmt nicht förderlich für die SCHUFA und was auch immer noch.
Einen Konsenz im Gespräch zu finden, ist immer die beste Lösung.
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Hallo,
wenn jemand auszieht, und noch 2 Monatsmieten zu zahlen hat,
kann dieser dann zum Vermieter sagen das er die Miete mit der
Kaution verrechnen soll?
Er ist sozusagen kurzfristig nicht liquide.
Die richtige Adresse für ein kurz- oder langfristiges Darlehen ist die Bank - und nicht der Vermieter.
Wurde ja schon erklärt - der Vermieter kann, aber er muss sich nicht darauf einlassen - und es ist für den Vermieter auch nicht ratsam - zumindest nicht BEVOR nicht klar ist, dass keine Schadensersatz oder sonstige Forderung bestehen.
Das wird i.d.R. jedoch erst nach Mietende/nach Rückgabe der Mietsache klar.
Man kann sich aber bis dahin auch auf ein „Stillhalten“ verständigen - ohne das eine Partei Rechtsnachteile erleidet.
Der Gläubiger ist bei Verzug zur Einleitung einer Zahlungsklage berechtigt.
Die dadurch entstehenden nicht unerheblichen Kosten gehen natürlich zu Lasten des Verursachers (also des Schuldners).
Daher ist ein frühzeitiges, offenes Wort mit dem Gläubiger und eine außergerichtliche Einigung darüber, wann und wie die Schulden abbezahlt werden sollen gerade im Interesse des Schuldners wichtig.
I.d.R. wird der Vermieter als Gläubiger selbst laufende Zahlungspflichten (Betriebskosten, Darlehen etc.) zu erfüllen haben. Sollten durch Verzug des Schuldners weiterer Schaden entstehen (z.B. Überziehungs-/Sollzinsen), so haftet dafür auch der „Schuldner in Verzug“ > Verzugsschaden/Schadensersatz.
Zur weiteren Schadensvermeidung kann z.B. vereinbart werden, dass die Kautionssumme vorläufig auf das Girokonto des Gläubigers umgebucht wird.
Dass die Kaution aber erst nach Mietende/Rückgabe der Mietsache endgültig aufgerechnet wird - zuerst auf Schadensersatz/vertragliche Nebenforderungen/Betriebskosten, dann auf offene Mieten.
es kann - wenn auch eine besondere Situation vorliegt - nicht so sein, egal was man privat finanzieren will oder muss, dass ein Anderer - sei es auch nur vorübergehend keine Miete erhält. Hier hilft die Bank oder in Notfällen das Sozialamt.
Gruss Günter
Allerdings geht es hier nicht darum das der Vermieter
„vorsätzlich um die Miete geprellt“ werden soll. Soweit ich es
erfahren habe sind u. a. durch Todesfälle in der Familie so
hohe Kosten entstanden, dass das Geld für die Miete vorerst
nicht ausreicht. Es geschieht nicht aus Böswilligkeit, und es
gibt manchmal eben doch Gründe die wichtiger sind als monetäre
Dinge.
Na ja, das die Kaution für „mögliche Schadensregulieungen“
hinterlegt wurde, ist natürlich auch klar. Aber um eine
kurzfristige Lösung zu finden: Beispielsweise könnte man ja
mit dem Vermieter darüber reden, falls dieser sich kulant
zeigt und einverstanden ist, dass die nächsten zwei
Monatsmieten über die Kaution verrechnet werden können. Ist
doch eine Möglichkeit, oder? V. a. soll der Mieter dann
gegenüber dem Vermieter dafür einstehen, falls doch
Nachzahlungen anstehen. Selbstredend, allerdings bekam der
Mieter bisher immer Rückzahlungen. Es gab nie Nachzahlungen,
und die Wohnung wurde auch nicht beschädigt.
Auf dieser Basis kann eine Vereinbarung getroffen werden,
denke ich.
V. a. weil, Gesetze hin oder her, wenn kein Geld da ist, ist
kein Geld da. Punkt. (Als Vermieter haben das schon einige
erlebt…)
P.S.:
ALG usw. ist in diesem Fall auch keine Lösung, da der Mieter
berufstätig ist, aber die aktuellen Ausgaben einfach enorm
sind. Er ist sozusagen kurzfristig nicht liquide.
Gibt es hierzu noch Tipps oder Ratschläge?
Wäre, wie bisher auch, sehr hilfreich. Danke!!!