Wenn in der Küche Möbelgegenstände vorhanden sind (wie z. B. eine Spüle, Schränke für Geschirr, Tisch mit Stühlen, sowie ein Herd/Backofen) UND die Nachmieter eine Einbauküche nun dort einbauen möchten, muss dann der Vormieter die Gegenstände abmontieren und herausschaffen?
Wenn in diesem Beispiel nun der Vormieter die Gegenstände (also die Kücheneinrichtung) beim Einzug so übernommen hat, wer muss dann dafür sorgen das die Gegenstände herauskommen, falls der Nachmieter eine ganz neue Einbauküche dort einbauen möchte?
Der Vormieter hatte damals nichts für die Kücheneinrichtung bezahlt, die Gegenstände/Möbel waren schon da. Ist das dann Vermietereigentum? D. h. muss der Vormieter, der Nachmieter, oder der Vermieter die Küche „auf null“ bringen. Beim Einzug des Vormieters war die Küche, wie gesagt, nicht „bei null“. Die Möbel waren schon da.
Hallo,
wird eine Einbauküche mitvermietet, so muss der Mieter mit dem VM verhandeln, wenn er seine eigene Einbauküche einbauen will. Möglih ist dabei, dass der Mieter bei Auszug seine Küche stehen lasen muss oder es wird vereinbart, dass die Küche eingelagert und bei Auszug vom Mieter wieder eingebaut werden muss.
Übernimmt der Mieter eine Einbauküche vom Vormieter und der VM stimmt lediglich zu, dass der Nachmieter die Einbauküche übernehmen kann, dann gehört die Küche dem Mieter un dieser muss die Küche, wenn es der VM verlangt, entfernen.
Gruss Günter
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Danke,
aber es geht nicht um den Nachmieter, sondern um den Vormieter.
Dieser hatte damals Küchenmöbel (wie gesagt einzelne Möbel, keine echte Einbauküche!) in der Küche vorgefunden.
Der neue Nachmieter möchte nun eine Einbauküche beim Einzug einbauen.
Wer muss nun die Möbel entfernen (lassen)? Wenn damals nichts an den damaligen Vormieter für die Übernahme gezahlt wurde, sind die Küchenmöbel dann nicht Gegenstände der Wohnungseinrichtung und somit Vermietereigentum?
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Hallo,
mir war der Sinn der Frage schon klar. Die Fragestellung konnte aber als persönliche Auskunft gewertet werden, daher habe ich bewusst die allgemeine Form der Erklärung verwendet.
aber es geht nicht um den Nachmieter, sondern um den
Vormieter.
Dieser hatte damals Küchenmöbel (wie gesagt einzelne Möbel,
keine echte Einbauküche!) in der Küche vorgefunden.
Es bleibt dabei. Die entscheidende Frage ist, wem die Teile gehören - ob diese der Vormieter überlassen hat oder ob diese vom VM bei der Vermietung ohne weiteren Kommentar überlassen sind. Der VM kann die Teile belassen und vermietet. Dann muss er diese Teile später auch entfernen. Der VM kann aber auch erklären, dass ihm die Möbel nicht gehören, diese aber in der Wonung bleiben können. Dann hat sie der jetzige Mieter zu entsorgen.
Gruss Günter
Der neue Nachmieter möchte nun eine Einbauküche beim Einzug
einbauen.
Wer muss nun die Möbel entfernen (lassen)? Wenn damals nichts
an den damaligen Vormieter für die Übernahme gezahlt wurde,
sind die Küchenmöbel dann nicht Gegenstände der
Wohnungseinrichtung und somit Vermietereigentum?
Hallo,
wird eine Einbauküche mitvermietet, so muss der Mieter mit dem
VM verhandeln, wenn er seine eigene Einbauküche einbauen will.
Möglih ist dabei, dass der Mieter bei Auszug seine Küche
stehen lasen muss oder es wird vereinbart, dass die Küche
eingelagert und bei Auszug vom Mieter wieder eingebaut werden
muss.
Übernimmt der Mieter eine Einbauküche vom Vormieter und der VM
stimmt lediglich zu, dass der Nachmieter die Einbauküche
übernehmen kann, dann gehört die Küche dem Mieter un dieser
muss die Küche, wenn es der VM verlangt, entfernen.
Gruss Günter
Wenn in der Küche Möbelgegenstände vorhanden sind (wie z. B.
eine Spüle, Schränke für Geschirr, Tisch mit Stühlen, sowie
ein Herd/Backofen) UND die Nachmieter eine Einbauküche nun
dort einbauen möchten, muss dann der Vormieter die Gegenstände
abmontieren und herausschaffen?
Wenn in diesem Beispiel nun der Vormieter die Gegenstände
(also die Kücheneinrichtung) beim Einzug so übernommen hat,
wer muss dann dafür sorgen das die Gegenstände herauskommen,
falls der Nachmieter eine ganz neue Einbauküche dort einbauen
möchte?
Der Vormieter hatte damals nichts für die Kücheneinrichtung
bezahlt, die Gegenstände/Möbel waren schon da. Ist das dann
Vermietereigentum? D. h. muss der Vormieter, der Nachmieter,
oder der Vermieter die Küche „auf null“ bringen. Beim Einzug
des Vormieters war die Küche, wie gesagt, nicht „bei null“.
Die Möbel waren schon da.
Hallo
wenn der jetzige Mieter die Küche quasi so vorgefunden hat, also nicht vom Vormieter abgekauft hat, sondern die Belassung der Küche wahrscheinlich eine Sache zwischen Vormieter und Vermieter war, hat der Vermieter m.E. die Küche „übernommen“, d.h. er muss dafür sorgen, dass die Möbel entfernt werden oder aber er einigt sich mit dem Nachmieter, der eine neue Küche einbauen will, dass dieser die vorhandenen Möbel entsorgt.
Der derzeitige Mieter hat m.E. mit der Sache - wenn es denn so war - nichts zu tun.
Gruß